Glossar

Beitragsgarantie

Das Wichtigste in Kürze

Zusicherung in einer Altersvorsorge- oder Rentenversicherung, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Bei Riester-Verträgen ist eine 100-%-Beitragsgarantie (inklusive Zulagen) gesetzlich vorgeschrieben. Diese Garantie sichert zwar das eingezahlte Kapital, kann aber die Rendite belasten, da der Anbieter konservativ anlegen muss. Bei ETF-basierten Altersvorsorgeprodukten ohne Garantie können höhere Renditen angestrebt werden, das Kapital ist aber nicht vor Kursverlusta geschützt.

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