Worum geht es? Viele Sparer fragen: Was ist das Standarddepot, und wie unterscheidet es sich von einem freien Altersvorsorgedepot? Warum suchen Menschen danach? Häufig geht es um die Entscheidung, ob sie bei der staatlich geförderten Altersvorsorge aktive Produktwahl treffen oder die gesetzliche Basislösung nutzen sollen. In den folgenden Abschnitten bekommen Sie eine präzise Antwort auf die Hauptfrage: Das Standarddepot ist die gesetzliche Basisvariante des neuen Altersvorsorgedepots mit vorgegebener Lifecycle-Anlagestrategie, einem gesetzlichen Kostendeckel und identischer staatlicher Förderung wie beim freien Altersvorsorgedepot. Sie erfahren außerdem Vor- und Nachteile, wie Kosten berechnet werden, welche Rechte Sparer haben und wie ein konkretes Praxisbeispiel aussehen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Standarddepot?
- Gesetzliche Grundlage
- Standarddepot vs. freies Altersvorsorgedepot
- Kosten und Kostendeckel
- Lebenszyklus-Anlagestrategie
- Vor- und Nachteile
- Praxisbeispiel
- Staatliche Förderung
- Steuerliche Behandlung
- Für wen eignet sich das Standarddepot?
- Weiterführende Informationen
- Quellen
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist die gesetzlich definierte Basisvariante des Altersvorsorgedepots nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, Inkrafttreten 01.01.2027).
Es ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot bei einem Broker — sondern ein gefördertes, zweckgebundenes Altersvorsorgeinstrument mit festgelegter Anlagestrategie, gesetzlichem Kostendeckel und nachgelagerter Besteuerung.
Wichtige Begriffsklarstellung (Juli 2026): Der Begriff „Standarddepot" bezeichnete früher im allgemeinen Sprachgebrauch ein normales, ungefördertes Broker-Depot. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ist „Standarddepot" nunmehr ein gesetzlich definierter Begriff für die Basisvariante des Altersvorsorgedepots. Diese Seite behandelt ausschließlich das Standarddepot im Sinne des Altersvorsorgereformgesetzes.
Kurz und praktisch: Wenn Sie nichts auswählen, legen Anbieter Sie automatisch in das Standarddepot. Es ist so konzipiert, dass es mit minimalem Verwaltungsaufwand staatliche Förderung ermöglicht und gleichzeitig Gebühren begrenzt.
Gesetzliche Grundlage
Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) schafft ab dem 01.01.2027 das neue Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente.
Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptvarianten:
- Freies Altersvorsorgedepot: Der Sparer wählt eigenständig aus einem vom Anbieter bereitgestellten, genehmigten Produktuniversum (OGAW-konforme ETFs, regulierte Fonds).
- Standarddepot (Basisvariante): Standardisierte Lebenszyklus-Anlagestrategie, die der Anbieter vorgibt; der Sparer trifft keine eigene Produktauswahl.
Jeder Anbieter, der Altersvorsorgedepots vertreibt, ist gesetzlich verpflichtet, das Standarddepot anzubieten. Es fungiert als Auffanglösung: Wer keine aktive Produktwahl trifft, wird automatisch im Standarddepot angelegt. Das hat zwei praktische Folgen für Verbraucher:
- Anbieter müssen das Produkt dauerhaft vorhalten und öffentlich beschreiben.
- Es gelten Transparenzpflichten zu Kosten, Strategie und Umschichtungsregeln.
Welche Angaben Anbieter veröffentlichen müssen (z. B. Kostenaufstellung, Rebalancing-Regeln, Risikocharakteristik) regelt das Gesetz und ergänzende Verordnungen; für verbindliche Details ist der Gesetzestext heranzuziehen.
Standarddepot vs. freies Altersvorsorgedepot
Das Standarddepot und das freie Altersvorsorgedepot sind beide vollwertige Varianten des Altersvorsorgedepots. Die Förderung ist identisch — der Unterschied liegt in der Anlagefreiheit:
| Merkmal | Standarddepot | Freies Altersvorsorgedepot |
|---|
| Produktwahl | Vorgegeben (Lifecycle) | Eigene Auswahl aus Produktuniversum |
| Kostendeckel | ≤ 1 % p. a. ALL-IN (gesetzlich) | Kein gesetzlicher Deckel |
| Förderung | Identisch | Identisch |
| Steuer | Nachgelagert | Nachgelagert |
| Anlagestrategie | Lebenszyklus-Umschichtung | Frei wählbar |
| Für wen | Einsteiger, passive Anleger | Aktive Anleger, Selbstentscheider |
Hinweis zu Zahlen in der Tabelle: Der Kostendeckel wird im Gesetz genannt; die konkrete Ausgestaltung in Prozent und die Messweise sind im Gesetz und den Durchführungsbestimmungen geregelt.
Wann welches Modell sinnvoll ist — kurz: Wer wenig Zeit hat oder sich unsicher fühlt, profitiert vom Standarddepot. Wer konkrete Produkte bevorzugt und auf Kosten achten kann, wählt das freie Depot.
Kosten und Kostendeckel
Das Standarddepot unterliegt einem gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1 % p. a. — und zwar ALL-IN, das heißt: sämtliche Kosten inklusive der laufenden Fondskosten (TER), Verwaltungsgebühren und sonstiger Entgelte dürfen zusammen den Wert von 1 % des verwalteten Vermögens pro Jahr nicht überschreiten.
Das freie Altersvorsorgedepot kennt keinen vergleichbaren gesetzlichen Deckel; dort können die Gesamtkosten je nach Anbieter und gewähltem Produkt abweichen.
Was der Kostendeckel praktisch bedeutet:
- Alle laufenden Gebühren des Anbieters und der in das Standarddepot eingesetzten Fonds werden zusammengerechnet.
- Einmalige Abschlusskosten sind in der Regel nicht vorgesehen oder dürfen nicht zusätzlich zum All-In-Satz erhoben werden; die genaue Behandlung bestimmt das Gesetz.
- Anbieter müssen die Gesamtkosten regelmäßig offenlegen und mit einem jährlichen Kostenbericht versehen.
Welche Kosten-Auswirkungen für Sparer entstehen hängt von der Zusammensetzung des Portfolios und der Fondsstruktur ab. Für eine sinnvolle Entscheidung sollten Sparer die jährliche Gesamtkostenquote (All-In) vergleichen. Achten Sie bei Vergleichen darauf, ob Angebotsvergleiche alle Gebührenbestandteile (Fonds-TER, Verwahrstellenentgelt, Verwaltung) abbilden.
Praktische Hinweise für Verbraucher:
- Fragen Sie beim Anbieter nach einer jährlichen Kostentransparenzdarstellung.
- Prüfen Sie, ob etwaige Zusatzentgelte (z. B. für Auszahlungen, Änderung der Zahlweise) separat ausgewiesen sind.
- Vergleichen Sie die All-In-Quote nicht nur isoliert, sondern in Zusammenhang mit der Anlagestrategie (Risiko/Rendite-Profil).
Lebenszyklus-Anlagestrategie
Im Standarddepot schreibt der Anbieter eine Lebenszyklus-Anlagestrategie (Lifecycle) vor:
- Ansparphase in jungen Jahren: höherer Anteil renditeorientierter Anlagen (z. B. OGAW-konforme Aktien-ETFs)
- Umschichtungsphase vor Rentenbeginn: schrittweise Verlagerung in sicherheitsorientierte Anlagen
- Keine freie ETF-Wahl: Der Sparer entscheidet nicht selbst, welche Wertpapiere gekauft werden — die Strategie ist vorgegeben.
Diese Standardisierung macht das Standarddepot besonders für Einsteiger und passive Anleger geeignet, die sich nicht aktiv mit der Wahl einzelner ETFs oder Fonds befassen möchten. Wer die volle Kontrolle über die Anlageauswahl behalten möchte, wählt das freie Altersvorsorgedepot.
Wie der Lifecycle konkret umgesetzt wird, hängt vom Anbieter ab. Übliche Elemente sind:
- Vordefinierte Umschichtungsintervalle (z. B. jährliche Anpassung) und Trigger-Punkte.
- Zielallokationen für bestimmte Lebensphasen, die in Produktinformationen dokumentiert sind.
- Regeln für die Umschichtung bei Marktstress oder bei Änderungen der Lebenssituation des Sparers.
Verbraucher sollten die Produktinformationen lesen, um zu verstehen, wann und wie Umschichtungen erfolgen und welche Instrumente (ETFs, Rentenfonds, Geldmarkt) eingesetzt werden.
Vor- und Nachteile
Vorteile des Standarddepots:
- Einfachheit: Vordefinierte Strategie entlastet von Anlageentscheidungen.
- Kostenschutz: Gesetzlicher Kostendeckel begrenzt laufende Belastungen.
- Automatische Teilnahme an staatlicher Förderung ohne komplexe Produktauswahl.
- Eingeschränkte Flexibilität: Keine individuelle Auswahl von ETFs oder Fonds.
- Standardstrategie passt nicht zwingend zu jeder Risikoneigung oder individuellen Lebenssituation.
- Mögliche Unterschiede in der Umsetzung zwischen Anbietern (z. B. Auswahl der konkreten Fonds), obwohl die Strategie vorgegeben ist.
Praktischer Rat: Wenn Ihnen bestimmte Anlageklassen oder nachhaltige Kriterien wichtig sind, prüfen Sie, ob das Standarddepot des jeweiligen Anbieters diese berücksichtigt oder ob das freie Altersvorsorgedepot besser passt.
Praxisbeispiel
Das folgende Fallbeispiel dient zur Illustration, wie Beiträge, Zulagen und ein einfaches Szenario zur Entwicklung eines Standarddepots zusammenwirken können. Alle Zahlen sind beispielhaft und müssen nicht der persönlichen Situation entsprechen; sie sind mit gekennzeichnet.
- Monatlicher Eigenbeitrag: 50 EUR
- Jährliche staatliche Zulage: Beispielhaft 540 EUR Grundzulage
- Laufzeit bis Auszahlungsbeginn: Beispielhaft 35 Jahre
- Durchschnittliche jährliche Wertentwicklung (nominal): Beispielhaft x %
- All-In-Gebühr: Beispielhaft 1 % p. a. (Deckel)
Was das Beispiel zeigt (vereinfachte Darstellung):
- Die staatliche Zulage fließt jährlich in das Depot und erhöht so die Sparleistung ohne zusätzlichen Eigenaufwand.
- Gebühren (All-In) werden jährlich vom Depotwert abgezogen und mindern langfristig die Endsumme.
- Umschichtungen im Lifecycle reduzieren typischerweise die Volatilität gegen Ende der Ansparphase, was die Schwankungsbreite der Auszahlungen verringern kann.
Wichtig: Für konkrete Berechnungen sollten Sparer einen Renten-/Sparrechner verwenden oder eine neutrale Vergleichsübersicht heranziehen. Freibeträge, Steuersätze im Alter und individuelle Beiträge beeinflussen das Ergebnis erheblich.
Staatliche Förderung
Das Standarddepot erhält dieselbe staatliche Förderung wie das freie Altersvorsorgedepot:
- Grundzulage: 540 Euro pro Jahr (bei vollem Eigenbeitrag)
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind pro Jahr (120 Euro für Kinder unter 3 Jahren, 300 Euro für Kinder ab 3 Jahren bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres)
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige
Die Zulage fließt direkt in das Standarddepot und nimmt an der Wertentwicklung teil. Ein Mindestbeitrag (120 Euro pro Jahr) ist erforderlich, um die Grundzulage anteilig zu erhalten.
Praktische Hinweise zur Förderung:
- Die Förderung wird nur für förderfähige Einzahlungszeiträume gewährt; Lücken im Beitragsjahr können zu anteiligen Zulagen führen.
- Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Anspruchsvoraussetzungen (z. B. für die Kinderzulage) geändert haben.
Steuerliche Behandlung
Das Standarddepot wird nachgelagert besteuert: Während der Ansparphase sind Erträge steuerfrei und Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden (EStG § 10a).
In der Auszahlungsphase ab Rentenbeginn fällt Einkommensteuer auf die Auszahlungen an. Dies entspricht dem Prinzip des gesamten Altersvorsorgedepots.
Die nachgelagerte Besteuerung kann bei niedrigerem Steuersatz im Ruhestand gegenüber dem Steuersatz in der Erwerbsphase vorteilhaft sein — dies ist jedoch von der individuellen Steuersituation abhängig. Einzelheiten erklärt der Artikel Steuern im Standarddepot.
- Klären Sie, ob Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden können oder ob die Zulagen steuerliche Auswirkungen haben.
- Berücksichtigen Sie mögliche Auswirkungen bei vorzeitigem Bezug oder Übertragung.
Für wen eignet sich das Standarddepot?
Das Standarddepot eignet sich besonders für:
- Einsteiger in die private Altersvorsorge, die keine eigene Produktauswahl treffen möchten
- Passive Anleger, die von einer vorgegebenen Lifecycle-Strategie profitieren wollen
- Arbeitnehmer, die von der Grundzulage und ggf. Kinderzulage profitieren möchten
- Personen ohne Zeit oder Interesse für die aktive Depotverwaltung
- Riester-Sparer, die ihr Vorsorgeprodukt in das neue System überführen
Wer gezielt eigene ETFs auswählen und die volle Kontrolle über das Portfolio behalten möchte, ist mit dem freien Altersvorsorgedepot besser beraten.
Entscheidungshilfe — Checkliste:
- Möchte ich persönliche Fonds/ETFs auswählen? Wenn ja: freies Depot.
- Habe ich wenig Zeit und wünsche eine standardisierte Lösung? Wenn ja: Standarddepot.
- Ist mir ein gesetzlicher Kostendeckel wichtig? Dann ist das Standarddepot relevant.
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Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) — Gesetzestext und zugehörige Verordnungen.
- Regelungen zur staatlichen Zulage und Beitragsanforderungen (EStG § 10a und zugehörige Vorschriften).
- Produktinformationen und Kostenvorgaben der Anbieter (jährliche Kundeninformation).
(Die oben genannten Quellen sind als Hinweise gedacht; für verbindliche Auskünfte sollten Sie den Gesetzestext und amtliche Publikationen konsultieren.)