Glossar

Berliner Testament

Das Wichtigste in Kürze

Gegenseitiges Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gemeinsame Kinder als Erben des letztversterbenden Elternteils bestimmen.

Das Berliner Testament ist die häufigste Testamentsform in Deutschland und bietet dem längst lebenden Partner umfassende Versorgungs sicherheit. Ein Nachteil: Die Kinder können beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil (50 % des gesetzlichen Erbteils) einfordern, was die Liquidität des überlebenden Partners belasten kann. Durch eine Pflichtteilsstrafklausel kann dies begrenzt werden.

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