Glossar

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Das Wichtigste in Kürze

Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer organisiert und mitfinanziert, häufig durch Entgeltumwandlung.

Die bAV kann in verschiedenen Durchführungswegen organisiert werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu leisten. Die Leistungen werden im Rentenalter als Rente oder Einmalbetrag ausgezahlt und unterliegen der vollen Einkommensteuerpflicht sowie Sozialversicherungsbeiträgen.

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