Glossar

Direktversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Häufigster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitnehmer versicherte Person und Bezugsberechtigter. Beiträge können bis zu bestimmten Grenzen sozialversicherungs- und steuerfrei aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden (Entgeltumwandlung). Im Rentenalter werden die Leistungen als Rente oder Einmalbetrag ausgezahlt und voll versteuert. Die Direktversicherung ist insolvenzgeschützt.

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