Glossar

Entgeltumwandlung

Das Wichtigste in Kürze

Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge.

Durch Entgeltumwandlung werden Sozialbeiträge und Lohnsteuer auf den umgewandelten Betrag gespart. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung können sozialversicherungsfrei, bis zu 8 % steuerfrei umgewandelt werden. Arbeitgeber müssen seit 2019 einen Pflichtzuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag leisten, sofern sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

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