Glossar

Erbvertrag

Das Wichtigste in Kürze

Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Erblasser und mindestens einer anderen Person, in dem Verfügungen von Todes wegen bindend vereinbart werden.

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag für den Erblasser nach Abschluss bindend; eine einseitige Änderung ist in der Regel nicht möglich. Er eignet sich besonders für Ehegatten und Lebenspartner sowie im Rahmen von Unternehmensübergaben. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet und von beiden Parteien unterzeichnet werden (§ 2274 BGB).

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