Glossar

Freibetrag (Erbschaftsteuer)

Das Wichtigste in Kürze

Betrag, bis zu dem ein Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit ist; Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

Wichtige Freibeträge (Stand 2024) nach ErbStG: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner: 500.000 €; Kinder: 400.000 €; Enkel: 200.000 €; Eltern und Großeltern: 100.000 €; übrige Personen: 20.000 €. Bei Schenkungen können diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Übersteigt der Erwerb den Freibetrag, fällt Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach progressiven Sätzen an.

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