Glossar

Günstigerprüfung (Günstigerprüfung)

Das Wichtigste in Kürze

Antrag in der Einkommensteuererklärung, mit dem das Finanzamt prüft, ob die individuelle Einkommensteuer auf Kapitalerträge günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer.

Der Günstigerantrag (auch Günstigerprüfung) lohnt sich, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall werden die Kapitalerträge zum niedrigeren individuellen Steuersatz veranlagt und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Abgeltungsteuer oder die individuelle Veranlagung günstiger ist, wenn der Antrag gestellt wird.

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