Glossar

Kapitalertragsteuer

Das Wichtigste in Kürze

Quellensteuer, die das Kreditinstitut beim Zufluss von Kapitalerträgen direkt einbehält und an das Finanzamt abführt.

Wirtschaftlich entspricht der Einbehalt der Abgeltungsteuer. Mit ihm ist die Steuerschuld bei privaten Anlegern in der Regel abgegolten, sodass eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung meist entfällt.

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