Glossar

Kirchensteuer (auf Kapitalerträge)

Das Wichtigste in Kürze

Zuschlag auf die Kapitalertragsteuer für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, der direkt von der Bank einbehalten werden kann.

Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch von den Banken einbehalten, wenn der Anleger dem Kirchensteuerabzugsverfahren zugestimmt hat oder das Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuerpflicht des Kunden bestätigt. Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der festgesetzten Abgeltungsteuer. Wer keine Kirchensteuer zahlt, ist davon nicht betroffen.

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