Glossar

Kostendeckel

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche Obergrenze für laufende Kosten (TER) von Depots und Fonds im Rahmen der Frühstartrente, die Anbieter nicht überschreiten dürfen.

Der Referentenentwurf sieht einen Kostendeckel vor, um sicherzustellen, dass staatliche Beiträge nicht durch hohe Verwaltungsgebühren aufgezehrt werden. Als Orientierung gilt ein TER-Limit ähnlich dem Altersvorsorgedepot (ca. 0,5 % p.a. als diskutierter Richtwert). Fonds und ETFs, die den Kostendeckel überschreiten, sind nicht als Anlageoptionen für die Frühstartrente zugelassen. Der genaue Schwellenwert wird erst im Gesetzgebungsverfahren endgültig festgelegt.

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