Glossar

Niesbrauch

Das Wichtigste in Kürze

Dingliches Nutzungsrecht an einer Sache (z. B. Immobilie), das dem Berechtigten erlaubt, Erträge und Nutzungen zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

Der Niesbrauch ist im BGB (§§ 1030 ff.) geregelt. Bei der Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge behalten Eltern häufig den Niesbrauch: Sie übertragen das Eigentum an die Kinder, wohnen aber weiter mietfrei oder vermieten die Immobilie auf eigene Rechnung. Der Niesbrauchswert mindert die Schenkungsteuerbemessungsgrundlage.

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