Glossar

Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)

Das Wichtigste in Kürze

Amtliche Bescheinigung des Finanzamts, die bestimmten Steuerpflichtigen erlaubt, Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt zu vereinnahmen, weil ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Wer eine NV-Bescheinigung beantragt und vorlegt, muss weder einen Freistellungsauftrag einrichten noch werden Kapitalerträge automatisch versteuert – der Einbehalt entfällt gänzlich. Typischerweise erhalten Rentner oder Personen mit sehr niedrigem Einkommen diese Bescheinigung. Sie wird beim Finanzamt beantragt und ist zeitlich befristet (maximal 3 Jahre).

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