Glossar

Pflichtteil

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzlicher Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass, der auch bei Enterbung nicht vollständig entzogen werden kann.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Abkömmlinge, Ehegatten und unter Umständen Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben (§§ 2303 ff. BGB).

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