Glossar

Quellensteuer

Das Wichtigste in Kürze

Steuer, die an der Quelle der Erträge – also durch das auszahlende Unternehmen oder die Bank – einbehalten und direkt an den Fiskus abgeführt wird.

Im deutschen Kontext sind Quellensteuer und Kapitalertragsteuer oft synonym. Im internationalen Kontext bezeichnet Quellensteuer die Steuer, die ein ausländischer Staat auf Erträge (Dividenden, Zinsen) einbehält, bevor sie an den deutschen Anleger fliessen. Manche davon können per Doppelbesteuerungsabkommen oder Erstattungsverfahren zurückgeholt werden.

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