Glossar

Referentenentwurf

Das Wichtigste in Kürze

Erster offizieller Gesetzentwurf eines Bundesministeriums, der intern abgestimmt wurde und anschließend in die Ressort- und Verbändeanhörung geht.

Ein Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz: Er durchläuft nach seiner Veröffentlichung den Kabinettsbeschluss, beide Bundestagslesungen, den Bundesrat und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten. Inhalte können sich dabei erheblich ändern oder ganz gestrichen werden. Für YMYL-Finanzportale gilt: Informationen, die auf einem Referentenentwurf basieren, müssen als vorläufig gekennzeichnet werden; Handlungsempfehlungen sind erst nach Gesetzeskraft zulässig.

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