Glossar

Schenkung

Das Wichtigste in Kürze

Unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten, durch die Vermögen vom Schenker auf den Beschenkten übergeht.

Schenkungen sind ein Instrument der vorweggenommenen Erbfolge und können erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sein. Die Freibeträge (z. B. 400.000 € zwischen Eltern und Kindern) können alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden, was bei langfristiger Planung erhebliche Steuervorteile ermöglicht. Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden dem Nachlass für Pflichtteilsberechnungen hinzugerechnet.

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