Glossar

Schenkungsteuer

Das Wichtigste in Kürze

Steuer auf Schenkungen (unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten), die nach denselben Vorschriften wie die Erbschaftsteuer berechnet wird.

Schenkung- und Erbschaftsteuer sind im ErbStG gemeinsam geregelt und nutzen dieselben Freibeträge und Steuersätze. Die Freibeträge können alle 10 Jahre von neuem in Anspruch genommen werden, was bei langfristiger Planung erheblich Steuer sparen kann. Der Empfänger ist Steuerschuldner; der Schenker haftet aber nachrangig.

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