Glossar

Solidaritätszuschlag

Das Wichtigste in Kürze

Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland; wird seit 2021 nur noch von einer Minderheit höherverdienender Steuerpflichtiger gezahlt.

Auf Kapitalerträge fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer weiterhin an, da die Freigrenze für Kapitalerträge separat berechnet wird. Beim pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % ergibt sich ein Soli von 1,375 %, sodass die Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer 26,375 % beträgt. Ein Erlass des Soli auf Kapitalerträge ist politisch diskutiert, aber (Stand 2024) nicht beschlossen.

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