Glossar

Sondervermögen

Das Wichtigste in Kürze

Vermögen, das rechtlich vom Vermögen des Verwahrers (z. B. Bank oder Fondsgesellschaft) getrennt ist und im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Investmentfonds sind gesetzlich als Sondervermögen (KAGB) ausgestaltet: Das Fondsvermögen gehört den Anlegern, nicht der Fondsgesellschaft. Auch Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen des Anlegers bei der Depotbank und damit im Insolvenzfall der Bank nicht gefährdet – anders als Bankguthaben, die als Forderungen gelten. Das Sondervermögen schreibt das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) vor.

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