Glossar

Sparerpauschbetrag

Das Wichtigste in Kürze

Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung (Stand 2023).

Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.

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