Glossar

Steuererklärung für Kapitalerträge (Anlage KAP)

Das Wichtigste in Kürze

Beilage zur deutschen Einkommensteuererklärung, in der Kapitalerträge, einbehaltene Steuern und Verlustverrechnungen zusammengefasst werden.

Die Anlage KAP ist in der Regel nicht verpflichtend, wenn die Abgeltungsteuer korrekt einbehalten wurde. Sie lohnt sich jedoch bei Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25 %), ungenutztem Freistellungsauftrag, nicht ausgeglichenen Verlusten anderer Banken oder ausländischen Kapitalerträgen ohne deutschen Steuereinbehalt. Die Jahressteuerbescheinigung der Bank bildet die Datenbasis für die Anlage KAP.

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