Glossar

Testament

Das Wichtigste in Kürze

Einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der eine Person die Verteilung ihres Nachlasses abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regelt.

Ein Testament kann handschriftlich (eigentständiges Testament) oder notariell beurkundet errichtet werden. Handschriftliche Testamente müssen vollständig von Hand geschrieben und unterzeichnet sein. Der Erblasser kann durch das Testament Erben einsetzen, enterben, Vermächtnisnehmer bestimmen und Testamentsvollstrecker benennen. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden (§§ 2064 ff. BGB).

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