Glossar

Verlustverrechnung

Das Wichtigste in Kürze

Möglichkeit, realisierte Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Bei Kapitalerträgen unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen allgemeinen Verlusttöpfen (Aktiengewinne/-verluste) und dem Verlustverrechnungstopf für sonstige Kapitalerträge. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Fondserträgen. Nicht verrechenbare Verluste werden in ein Folgejahr vorgetragen (Verlustvortrag).

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