Glossar

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Das Wichtigste in Kürze

Freiwillige oder tarifvertragliche Sonderzahlung des Arbeitgebers, die direkt in eine langfristige Sparanlage des Arbeitnehmers eingezahlt wird.

Arbeitgeber können bis zu 40 € monatlich als VL zahlen; Arbeitnehmer können den Betrag aufstocken. Geringverdiener erhalten zusätzlich eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage (z. B. 20 % auf bis zu 400 € jährlich bei VL-Fondssparen). VL können in Bausparverträge, Banksparbücher oder Fondssparpläne (bevorzugt ETF-Sparpläne) eingezahlt werden. Die Anlageformen haben unterschiedliche Bindungsfristen.

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