Glossar

Vorabpauschale

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2018 geltende, jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs auf einen fiktiven Ertrag.

Der fiktive Ertrag leitet sich aus einem von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszins ab, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (§ 18 InvStG).

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