Kryptowährungen

Smartbroker+ Krypto: Kryptowährungen handeln

Wie der Krypto-Handel bei Smartbroker+ funktioniert, welche Risiken bestehen und was die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bedeutet.

Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

Smartbroker+ bietet den Handel von Kryptowährungen über seine Broker-Plattform an; die Verwahrung erfolgt über Tangany als spezialisierten Kryptoverwahrer. Stand 01.08.2026 laut Anbieter: 0,90 % Gebühr zzgl. Handelsplatzauf-/-abschlag. Kryptowährungen sind hochspekulative Anlageklasse mit extremem Totalverlustrisiko und keinem gesetzlichen Einlagenschutz. Aktuelle Coins und Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Risikohinweis: Kryptowährungen unterliegen extremen Kursschwankungen und können bis zum Totalverlust führen. Es gibt keinen gesetzlichen Einlagenschutz für Kryptowerte. Nur Kapital einsetzen, dessen vollständigen Verlust man verkraften kann.

Krypto-Handel über einen Broker

Beim Krypto-Handel über einen regulierten Broker kauft und verkauft man Kryptowährungen über die Broker-Plattform, ohne eine eigene Blockchain-Wallet verwalten zu müssen. Der Broker stellt Kurse bereit und erhebt Transaktionsgebühren. Bei Smartbroker+ erfolgt die Krypto-Verwahrung über Tangany als spezialisierten Kryptoverwahrer (Stand 01.08.2026).

Einfacher Einstieg

Kein Wallet-Management oder Private-Key-Verwaltung nötig. Handel über vertraute Broker-Oberfläche.

Regulierter Rahmen

Der Broker unterliegt BaFin-Aufsicht. Kryptoverwahrung durch Tangany (KWG). Das schützt nicht vor dem Kursrisiko.

Kein Einlagenschutz

Kryptowerte sind kein Bankguthaben und fallen nicht unter die EU-Einlagensicherung.

Welche Kryptowährungen Smartbroker+ anbietet und zu welchen Konditionen, teilt der Anbieter direkt mit. Das Angebot kann sich jederzeit ändern.

Echte Kryptowerte vs. Krypto-ETPs

Nicht alle „Krypto-Produkte" bei Brokern sind direkte Coin-Käufe. Der Unterschied ist rechtlich und wirtschaftlich relevant:

KriteriumEchte KryptowerteKrypto-ETPs (Zertifikate)
Was man hältDirekten Anspruch auf CoinsSchuldverschreibung des ETP-Emittenten
VerwahrungKryptoverwahrer (z. B. Tangany)Depotbank als Wertpapier
SchutzrahmenKryptoverwahrrahmen (KWG)Depotgesetz (Wertpapier-Sondervermögen)
EinlagenschutzKein gesetzlicher EinlagenschutzKein Einlagenschutz, aber Aussonderungsanspruch
EmittentenrisikoKeinesJa – Ausfall des ETP-Emittenten möglich
DeFi / StakingGgf. möglich (plattformabhängig)Nicht möglich

Welche Produkte Smartbroker+ konkret anbietet (echte Coins, ETPs oder beides), direkt beim Anbieter prüfen.

Broker vs. eigene Wallet

Der wesentliche Unterschied zwischen Krypto-Kauf über einen Broker und einer eigenen Wallet:

KriteriumKauf über BrokerEigene Wallet
VerwahrungBroker hält die privaten SchlüsselAnleger hält eigene Private Keys
AufwandGering – keine technische EinrichtungHöher – Wallet-Software, Backups
RegulierungBroker BaFin-reguliertKeine Regulierung der Wallet selbst
InsolvenzrisikoCoin-Bestand beim BrokerVollständige Selbstverwahrung
DeFi & NFTsIn der Regel nicht möglichZugang zu dezentralen Protokollen
KostenSpread oder TransaktionsgebührNetzwerkgebühren (Gas)

Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in Deutschland komplex und Gegenstand laufender Rechtsentwicklung:

  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gelten in der Regel als sonstige Einkünfte. Bei einer Haltefrist von mindestens einem Jahr können Gewinne steuerfrei sein – abhängig von der genauen steuerlichen Einordnung der jeweiligen Coins.
  • Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu einer Freigrenze von 1.000 € im Kalenderjahr steuerfrei (Stand 2024; § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
  • Mining, Staking, Lending: Diese Tätigkeiten können als gewerbliche Einkünfte oder sonstige Einkünfte gelten; die steuerliche Einordnung ist komplex und einzelfallabhängig.

Die Rechtslage zur Besteuerung von Kryptowährungen kann sich ändern. Für konkrete steuerliche Fragen wird eine Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.

Regulierung & BaFin

Kryptowerte unterliegen in Deutschland zunehmend regulatorischen Anforderungen:

  • MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation): Die EU-Verordnung MiCAR schafft seit 2024 schrittweise einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU. Anbieter benötigen eine MiCAR-Lizenz.
  • Kein Einlagenschutz: Anders als Bankguthaben sind Kryptowerte keine Einlagen im Sinne der Einlagensicherungsrichtlinie. Der gesetzliche Schutz bis 100.000 € gilt nicht für Kryptowerte.
  • Broker-Regulierung: Der Broker selbst unterliegt der BaFin-Aufsicht als Wertpapierdienstleister. Die Regulierung des Brokers schützt aber nicht vor dem Kursrisiko der Kryptowerte.

Risiken & Grenzen

  • Totalverlustrisiko: Kryptowährungen können innerhalb kurzer Zeit massiv an Wert verlieren oder wertlos werden. Das Totalverlustrisiko ist real und wesentlich höher als bei regulierten Wertpapieren.
  • Kein gesetzlicher Einlagenschutz: Kryptowerte sind keine Bankeinlagen. Im Insolvenzfall des Brokers oder bei technischen Problemen besteht das Risiko des vollständigen Verlusts ohne gesetzlichen Schutz.
  • Extreme Volatilität: Kryptowährungen können in wenigen Tagen 50 % oder mehr an Wert verlieren. Kurzfristige Kurserholungen sind keine Garantie für langfristige Wertentwicklung.
  • Regulatorisches Risiko: Staatliche Eingriffe (Verbote, Besteuerung, Nutzungsbeschränkungen) können den Wert von Kryptowährungen stark beeinflussen.
  • Kein Ersatz für Finanzberatung: Diese Seite informiert über Krypto-Handel, empfiehlt keine Anlage. Für individuelle Anlageentscheidungen mit erheblichem Kapital eine unabhängige Beratung einzuholen ist sinnvoll.

Häufige Fragen

Quellen & Methodik

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