Wer Zinsen auf einem Tagesgeldkonto erzielt, muss diese versteuern. Das klingt komplizierter als es ist: In Deutschland führen Banken die Steuer in der Regel automatisch ab. Trotzdem lohnt es sich, die Grundlagen zu kennen — insbesondere den Freistellungsauftrag, der Zinserträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei stellt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent des Kapitalertrags und gilt seit 2009. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer, also effektiv 1,375 % des Ertrags) und — sofern Sie Kirchenmitglied sind — die Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 % auf die Steuer).
Die effektive Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer beträgt rund 26,375 Prozent des Ertrags.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist der Freibetrag für Kapitalerträge. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen.
- Einzelpersonen: 1.000 Euro jährlich
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: 2.000 Euro jährlich
Den Sparerpauschbetrag können Sie auf mehrere Banken aufteilen. Der Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge darf dabei den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Weisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zur festgelegten Höhe nicht zu besteuern. Richten Sie ihn direkt bei der Bank ein — meistens beim Kontoeröffnungsprozess oder nachträglich im Online-Banking.
Beispiel: Sie haben Tagesgeldkonten bei zwei Banken. Sie richten bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 600 Euro und bei Bank B einen über 400 Euro ein (Summe: 1.000 Euro = Sparerpauschbetrag für Einzelpersonen). Erzielen Sie insgesamt weniger als 1.000 Euro Zinsen im Jahr, zahlen Sie keine Abgeltungssteuer.
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab — auch wenn Sie eigentlich unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Sie können die zu viel gezahlte Steuer dann über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Wie führen Banken die Steuer ab?
Banken mit Sitz in Deutschland sind Steuerpfleger: Sie berechnen die anfallende Abgeltungssteuer auf Zinsgutschriften und überweisen sie direkt ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie erhalten am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung, in der alle Kapitalerträge und abgeführten Steuern dokumentiert sind.
Besonderheit: Ausländische Banken
Banken mit Sitz außerhalb Deutschlands führen die Abgeltungssteuer nicht automatisch ans deutsche Finanzamt ab. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Zinserträge in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) selbst anzugeben. Ein Freistellungsauftrag ist bei ausländischen Banken in der Regel nicht möglich — der Sparerpauschbetrag kann aber trotzdem geltend gemacht werden.
Mehr dazu im Artikel Tagesgeld bei ausländischen Banken.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Wenn Sie Kirchenmitglied sind, wird auf die Abgeltungssteuer zusätzlich Kirchensteuer erhoben. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer).
Banken können beim BZSt automatisch abfragen, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind (sog. Kirchensteuerabzugsmerkmal, KISTAM). Wenn Sie das nicht möchten, können Sie der Abfrage über das BZSt widersprechen — müssen die Kirchensteuer dann aber selbst in der Steuererklärung angeben.
NV-Bescheinigung für Geringverdiener
Wenn Ihr Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.096 Euro für Einzelpersonen), können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser Bescheinigung führt die Bank keine Abgeltungssteuer ab — auch über den Sparerpauschbetrag hinaus.
Verlustverrechnung
Wenn Sie in einem Jahr sowohl Zinserträge als auch Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Aktienverkäufe) hatten, können diese gegeneinander verrechnet werden — allerdings nur eingeschränkt und nach bestimmten Verlustverrechnungstöpfen. Tagesgeld-Zinsen können mit Verlusten aus Aktienverkäufen nicht direkt verrechnet werden; das regelt das Steuerrecht detailliert.
Wie funktioniert die Anlage KAP in der Steuererklärung?
Die Anlage KAP (Kapitalerträge) ist das Formular, auf dem Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Relevante Situationen für Tagesgeld-Sparer:
Wann ist die Anlage KAP verpflichtend?
- Zinserträge bei ausländischen Banken (keine automatische Steuerabführung)
- Wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen möchten (persönlicher Steuersatz unter 25 %)
- Wenn Sie Verluste aus anderen Kapitalerträgen verrechnen möchten
- Wenn kein oder zu niedriger Freistellungsauftrag eingerichtet war
Was steht in der Jahressteuerbescheinigung? Die Bank liefert am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung mit allen relevanten Angaben: Höhe der Kapitalerträge, abgeführte Abgeltungssteuer, abgeführter Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Daten übertragen Sie direkt in die Anlage KAP.
Der Sparerpauschbetrag — häufige Irrtümer
Irrtum 1: „Ich bekomme 1.000 Euro steuerfrei gutgeschrieben" Falsch. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag — Erträge bis zu 1.000 Euro sind steuerfrei. Darüber hinaus wird die volle Abgeltungssteuer fällig. Es gibt keine zusätzliche Steuererstattung.
Irrtum 2: „Ich muss keinen Freistellungsauftrag stellen, wenn ich unter 1.000 Euro Zinsen habe" Falsch. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab — auch wenn Sie unter dem Freibetrag liegen. Den zu viel gezahlten Betrag erhalten Sie nur über die Steuererklärung zurück.
Irrtum 3: „Der Sparerpauschbetrag gilt pro Konto" Falsch. Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person und Jahr — insgesamt. Freistellungsaufträge bei mehreren Banken zusammen dürfen 1.000 Euro nicht übersteigen.
Günstigerprüfung: Wann lohnt es sich?
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz (Grenzsteuersatz) unter 25 % liegt, kann die Günstigerprüfung dazu führen, dass Ihre Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Das ist relevant für:
- Personen mit niedrigem Gesamteinkommen (z. B. Rentner, Teilzeitbeschäftigte)
- Studierende mit geringem Einkommen
- Personen mit hohem Sparerpauschbetrag und niedrigen sonstigen Einkünften
Die Günstigerprüfung wird auf Antrag in der Steuererklärung durchgeführt — das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Option.
Wie beantrage ich einen Freistellungsauftrag?
Den Freistellungsauftrag können Sie bei Ihrer Bank direkt beantragen — meistens per Online-Banking oder über ein Formular. Sie müssen dabei angeben:
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig)
- Den Betrag des Freistellungsauftrags (maximal 1.000 Euro / 2.000 Euro für Ehepaare)
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Datum der Einreichung — nicht rückwirkend. Richten Sie ihn daher so früh wie möglich nach der Kontoeröffnung ein.
Änderung oder Widerruf: Sie können den Freistellungsauftrag jederzeit anpassen — sowohl erhöhen als auch senken oder komplett widerrufen.
Wie verteile ich den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken?
Wenn Sie bei mehreren Banken Tagesgeld- oder andere Zinskonten führen, müssen Sie den Sparerpauschbetrag aufteilen. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für Ehepaare) freistelllen.
Beispiel (Einzelperson):
- Bank A: 400 Euro Freistellungsauftrag
- Bank B: 350 Euro Freistellungsauftrag
- Bank C: 250 Euro Freistellungsauftrag
- Summe: 1.000 Euro ✓
Wenn Sie zu viel freistellen, kann das Bundeszentralamt für Steuern die Differenz nachfordern. Eine Überschreitung ist steuerpflichtig — und führt zu Nachzahlungen.
Tagesgeld im Vergleich zu anderen zinstragenden Produkten
Tagesgeld ist nicht das einzige Produkt, das Zinsen erzeugt:
| Produkt | Zinshöhe | Flexibilität | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Tagesgeld | Variabel | Täglich kündbar | Einlagensicherung |
| Festgeld | Fix | Laufzeitgebunden | Einlagensicherung |
| Sparbriefe | Fix | Laufzeitgebunden | Einlagensicherung |
| Geldmarktfonds | Marktabhängig | Börsentäglich | Kein Bankschutz |
| Bundesschatzbriefe | Fix | Einlösbar | Staatsgarantie |
Alle Zinserträge aus diesen Produkten unterliegen der Abgeltungssteuer und dem Sparerpauschbetrag.
Fazit
Tagesgeld-Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer). Richten Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag ein, um den Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € für Ehepaare) zu nutzen. Bei ausländischen Banken müssen Zinsen selbst in der Steuererklärung angegeben werden. Die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank liefert alle notwendigen Daten für die Steuererklärung.
Praxisbeispiel: Steuerliche Situation einer Einzelperson
Annahmen: Jahreszinsen 800 Euro bei deutschen Banken, Freistellungsauftrag über 1.000 Euro eingerichtet, kein Kirchensteuermerkmal gesetzt.
Ergebnis: Die 800 Euro Zinserträge liegen unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Die Bank führt keine Abgeltungssteuer ab. Kein Handlungsbedarf in der Steuererklärung (keine Anlage KAP nötig, da unter Freibetrag und keine ausländischen Banken beteiligt).
Variation: Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank 25 % × 800 Euro = 200 Euro Abgeltungssteuer + 11 Euro Soli abführen (211 Euro Gesamtbelastung). Diese könnten über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückgefordert werden.
Dieses Beispiel ist illustrativ. Individuelle steuerliche Auswirkungen sind mit einem Steuerberater zu klären.
<!-- tdst-ymyl-v1 -->
Stand der Informationen: Juni 2026
