FondsSuperMarkt im Überblick
Fondsvermittlung ohne Ausgabeaufschlag, ETF-Sparplan und Depotwechsel-Programm.
Depotwechsel
Wie ein Depotwechsel zu FondsSuperMarkt funktioniert, welche Prämienstruktur das Bonus-Programm hat und was steuerlich zu beachten ist.
Zuletzt aktualisiert am
Beim Depotwechsel zu FondsSuperMarkt werden bestehende Fondsanteile vom alten Depot übertragen. Stand 01.08.2026 bietet FondsSuperMarkt eine gestaffelte Depotwechsel-Prämie bis zu 4.000 € bei einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten; das Angebot gilt laut Anbieter bis 30.09.2026. ETF-Positionen können von der Prämienberechnung ausgenommen sein. Ein Depotübertrag ist steuerlich kein Veräußerungsvorgang – korrekte Übertragung der Anschaffungskosten ist wichtig.
Ein Depotwechsel (Depotübertrag) bedeutet, dass bestehende Wertpapiere – bei einem Fondsvermittler in der Regel Fondsanteile – von einem bestehenden Depot auf ein neues Depot übertragen werden. Der Anleger verkauft die Fondsanteile nicht; er überträgt den Bestand physisch.
Übertrag statt Verkauf
Fondsanteile werden übertragen, nicht liquidiert. Kein Realisierungsvorgang.
Möglicher Bonus
FondsSuperMarkt bietet ein Bonus-Programm für Depotwechsler.
Dauer: 2–6 Wochen
Depotüberträge dauern typischerweise mehrere Wochen. Planung wichtig.
Typischer Ablauf eines Depotübertrags zu einem Fondsvermittler:
Stand 01.08.2026 bietet FondsSuperMarkt eine gestaffelte Prämie für Depotwechsler. Die wesentlichen Eckpunkte laut Anbieter:
| Kondition | Details (Datenstand 01.08.2026) |
|---|---|
| Maximale Prämie | Bis zu 4.000 €, gestaffelt nach Depotvolumen |
| Mindesthaltedauer | 24 Monate nach erfolgtem Übertrag |
| Aktionsfrist | Angebot gültig bis 30.09.2026 laut Anbieter |
| ETF-Ausschluss | ETF-Positionen können von der Prämienberechnung ausgenommen sein |
| Auszahlungsstufen | Gestaffelt nach übertragenem Fondsvermögen — Stufen direkt beim Anbieter prüfen |
Bonus-Konditionen können sich jederzeit ändern oder enden. Vor einem Depotwechsel ausschließlich wegen eines Bonus die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen und einen möglichen Wechsel nicht allein von der Prämie abhängig machen.
Ein reiner Depotübertrag (kein Verkauf) ist kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang nach § 20 EStG. Dennoch gibt es steuerliche Aspekte, die Anleger prüfen sollten:
Bei steuerlich komplexen Situationen (hohe Verlustpositionen, viele unterschiedliche Fonds, internationale Besonderheiten) empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
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