Gesetzgebungsstand: Referentenentwurf (2026-07-21) — Die Frühstartrente basiert auf einem BMF-Referentenentwurf und ist noch kein geltendes Recht. Alle Angaben auf dieser Seite können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext nach Bundestagsbeschluss.

AltersvorsorgeFrühstartrente

Frühstartrente: der staatliche Kinder-Aktienplan

Der Bund plant, ab Inkrafttreten des Gesetzes monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot für jedes ab 2020 geborene Kind einzuzahlen. Ziel: Vermögensaufbau von Anfang an – mit staatlicher Starthilfe und dem Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Diese Seite fasst den aktuellen Stand des Referentenentwurfs neutral und ohne Produktempfehlung zusammen.

Eckdaten laut Referentenentwurf

Staatlicher Monatsbeitrag

10 €/Monat

Anspruchsberechtigt ab Geburtsjahr

2020

Maximale Gesamtkostenquote

1 % p. a.

Früheste reguläre Auszahlung

Ab Alter 65

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Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente – gelegentlich auch als Kindergrunddepot bezeichnet – ist ein geplantes staatliches Vorsorgemodell für Kinder. Der Bund soll monatlich einen festen Betrag in ein Wertpapierdepot einzahlen, das auf den Namen des Kindes läuft. Das Kapital wird dort investiert und kann frühestens ab dem Rentenalter abgerufen werden.

Grundlage ist ein BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Da es sich um einen Entwurf handelt, ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Alle Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Wie funktioniert das Modell?

Das Prinzip ist einfach: Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot ein, das speziell für das Kind angelegt wird. Eltern können optional selbst einzahlen. Das Geld wird in zugelassene Anlageprodukte – voraussichtlich regulierte ETFs und Investmentfonds – investiert und profitiert vom Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.

Der Referentenentwurf sieht zwei Depot-Wege vor: Wählen Eltern kein eigenes Depot, landet das Geld automatisch in einer gesetzlichen Auffanglösung, die bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt werden soll. Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr können Berechtigte das Guthaben in ein eigenes Depot übertragen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Laut Referentenentwurf sind alle Kinder anspruchsberechtigt, die ab dem Jahr 2020 geboren wurden. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, sind nach aktuellem Entwurfsstand nicht berücksichtigt.

Kosten und Anlagerestriktionen

Der Entwurf sieht einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1 % effektive Gesamtkosten pro Jahr vor. Das soll sicherstellen, dass ein wesentlicher Teil der Rendite beim Kind verbleibt und nicht durch hohe Fondskosten aufgezehrt wird. Anlageobjekte müssen reguliert und diversifiziert sein – voraussichtlich OGAW-konforme Fonds und ETFs.

Auszahlung und steuerliche Behandlung

Das Kapital soll frühestens ab dem 65. Lebensjahr abgerufen werden können. Eine vorzeitige Entnahme ist laut Referentenentwurf nicht vorgesehen. Die steuerliche Behandlung – insbesondere die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge – ist im Entwurf noch nicht abschließend geregelt.

Abgrenzung: Frühstartrente vs. Junior-Depot

Ein Junior-Depot ist ein gewöhnliches Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes. Es erhält keine staatliche Förderung, bietet aber volle Flexibilität: Die Eltern können jederzeit einzahlen, die Anlagestrategie wählen und das Kapital im Bedarfsfall entnehmen. Die Frühstartrente unterscheidet sich durch den staatlichen Beitrag, gesetzliche Beschränkungen und die Bindung bis zum Rentenalter.

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Häufige Fragen zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente (auch: Kindergrunddepot) ist ein geplantes staatliches Sparmodell, bei dem der Staat monatlich 10 Euro in ein Wertpapierdepot für jedes ab 2020 geborene Kind einzahlt. Das Geld soll nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 21. Juli 2026 in einen Investmentfonds fließen und bis zum Rentenalter wachsen.

Ist die Frühstartrente bereits geltendes Recht?

Nein. Stand Juli 2026 liegt lediglich ein BMF-Referentenentwurf vor. Das Gesetz muss noch das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren. Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den Entwurf und können sich noch ändern.

Welche Kinder haben Anspruch auf die staatlichen Beiträge?

Laut Referentenentwurf erhalten alle Kinder, die ab dem Jahr 2020 geboren wurden, monatliche Staatsbeiträge von 10 Euro. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, sind nach aktuellem Entwurfsstand nicht anspruchsberechtigt.

Wie hoch ist der staatliche Monatsbeitrag?

Der Referentenentwurf sieht einen staatlichen Beitrag von 10 Euro pro Monat vor – also 120 Euro im Jahr. Dieser Betrag fließt in ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes.

Was passiert, wenn kein eigenes Depot eröffnet wird?

Wenn kein privates Depot gewählt wird, landet das Geld automatisch in einer gesetzlichen Auffanglösung, die nach dem Entwurf bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt wird. Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr können Berechtigte das Guthaben in ein eigenes Depot übertragen.

Wann kann das Geld aus der Frühstartrente ausgezahlt werden?

Laut Referentenentwurf ist die frühestmögliche reguläre Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Das soll verhindern, dass das Kapital vor der Rente zweckfremded verwendet wird.

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den BMF-Referentenentwurf zur Frühstartrente vom 21. Juli 2026 und stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Der Referentenentwurf ist noch nicht in Kraft getreten; Inhalte können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Bitte konsultieren Sie vor Entscheidungen einen unabhängigen Berater.