Inhaltsverzeichnis
- Zwei Wege beim Frühstartrenten-Depot
- Eigenes Depot: Vorteile und Anforderungen
- Die Auffanglösung der Deutschen Bundesbank
- Vergleich: Eigenes Depot vs. Auffanglösung
- Welche Anbieter kommen infrage?
- Welche Anlageprodukte sind erlaubt?
- Praxisbeispiel: Elternpaar mit zwei Optionen
- Fazit
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 – noch kein geltendes Recht.
Zwei Wege beim Frühstartrenten-Depot
Der Referentenentwurf sieht zwei grundlegende Optionen vor, wie das staatliche Kinderdepot verwaltet werden kann:
- Eigenes Depot – Eltern wählen einen zugelassenen Anbieter und eröffnen ein Depot auf den Namen des Kindes. Das Kapital wird dort nach den Vorgaben des Gesetzes (Kostendeckel 1 % p. a., regulierte Produkte) angelegt.
- Auffanglösung der Deutschen Bundesbank – Wenn Eltern kein eigenes Depot einrichten, fließt das Geld automatisch in ein von der Bundesbank verwaltetes Sammel-Depot. Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr kann das Kind das Guthaben übertragen lassen.
Welche Option für eine Familie vorteilhafter ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden beleuchten.
Eigenes Depot: Vorteile und Anforderungen
Wer ein eigenes Depot für sein Kind wählt, hat mehr Kontrolle über den Anbieter und ggf. das konkrete Anlageprodukt. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens (max. 1 % Gesamtkosten, regulierte Produkte) können Eltern beispielsweise einen kostengünstigen ETF-Sparplan einrichten.
Voraussetzung ist, dass der gewählte Anbieter vom Staat zugelassen ist und die gesetzlichen Kostendeckel einhalten kann. Nicht alle Depotanbieter werden automatisch zugelassen sein – es ist wahrscheinlich, dass eine spezifische Zulassung oder Zertifizierung erforderlich ist. Die genauen Kriterien stehen im Referentenentwurf noch nicht fest.
Die Auffanglösung der Deutschen Bundesbank
Die Auffanglösung ist das gesetzliche Sicherheitsnetz für Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot einrichten – aus Unwissenheit, Zeitmangel oder weil sie kein Konto bei einem Anbieter haben. Die Bundesbank soll das Kapital in standardisierten, kostengünstigen Anlageprodukten verwalten.
Das Guthaben bleibt in der Auffanglösung bis zum 18. Geburtstag des Kindes, danach bis maximal zum 25. Geburtstag. In diesem Zeitfenster kann das Kind das Guthaben in ein privates Depot übertragen. Was nach dem 25. Geburtstag passiert, wenn keine Übertragung stattgefunden hat, ist im Entwurf noch nicht geregelt.
Vergleich: Eigenes Depot vs. Auffanglösung
| Merkmal | Eigenes Depot | Auffanglösung Bundesbank |
|---|---|---|
| Produktwahl | Innerhalb des genehmigten Rahmens | Standardisiert (Vorgabe Staat) |
| Anbieter | Zugelassener privater Anbieter | Deutsche Bundesbank |
| Kostendeckel | Max. 1 % p. a. | Gesetzlich begrenzt |
| Eltern-Einfluss | Mehr Kontrolle | Keiner |
| Aufwand für Eltern | Depot-Eröffnung nötig | Kein Aufwand |
| Übertragungsfrist | Entfällt | 18–25 Jahre |
Für Eltern, die sich aktiv kümmern möchten und Interesse an Diversifikation und günstigen Fonds-Kosten haben, kann ein eigenes Depot sinnvoll sein. Für Eltern, die wenig Erfahrung mit Kapitalanlage haben oder sich nicht um ein Depot kümmern möchten, ist die Auffanglösung der einfachere Weg.
Welche Anbieter kommen infrage?
Im Referentenentwurf ist noch nicht festgelegt, welche Anbieter für das Frühstartrenten-Depot zugelassen werden. Es ist anzunehmen, dass Banken, Depotbanken und möglicherweise spezielle Anbieter eine Zulassung beantragen können. Kriterien dürften sein: Einhalten des Kostendeckels, Angebot regulierter Produkte, gesetzliche Solvenzanforderungen.
Welche Anlageprodukte sind erlaubt?
Der Entwurf sieht vor, dass nur regulierte, diversifizierte Anlageprodukte erlaubt sind – also keine Einzelaktien, Kryptowährungen oder Hebelprodukte. Wahrscheinlich sind OGAW-konforme ETFs und Investmentfonds zugelassen, da sie streng reguliert, transparent und in der Regel kostengünstig sind. Die TER eines zugelassenen Produkts muss mit dem 1%-Gesamtkostendeckel vereinbar sein.
Praxisbeispiel: Elternpaar mit zwei Optionen
Katharina und Tobias haben Tochter Mia (geboren 2023). Sie überlegen, ob sie ein eigenes Depot eröffnen oder die Auffanglösung nutzen sollen. Tobias ist finanzaffin und möchte einen globalen ETF für Mia einrichten; Katharina ist skeptisch gegenüber Kapitalmarktanlagen und würde lieber nichts tun müssen.
Nach dem Entwurf könnten beide Wege zu ähnlichen Ergebnissen führen, wenn die Auffanglösung ebenfalls kostengünstige ETFs nutzt. Entscheidend ist der Kostenvergleich und die konkrete Anlagestrategie der Auffanglösung – Informationen, die erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bekannt sein werden. Nutzen Sie in der Zwischenzeit den Frühstartrente-Rechner, um das Langzeitpotenzial bei unterschiedlichen Renditenannahmen zu sehen.
Fazit
Die Wahl zwischen eigenem Depot und Auffanglösung wird für viele Eltern von pragmatischen Überlegungen geleitet: Wer sich kümmern möchte und kann, wählt ein eigenes Depot; wer das nicht möchte, profitiert automatisch von der Auffanglösung. Die genauen Konditionen beider Wege stehen erst nach dem Gesetzgebungsverfahren fest.
Checkliste: Eigenes Depot oder Auffanglösung?
Vor der Entscheidung sollten Eltern folgende Fragen beantworten:
| Frage | Eigenes Depot | Auffanglösung |
|---|---|---|
| Haben Sie Erfahrung mit Kapitalanlage? | Vorteil | Kein Nachteil |
| Möchten Sie das Anlageprodukt mitbestimmen? | Ja möglich | Nein |
| Haben Sie Zeit für Depoteröffnung und -pflege? | Erforderlich | Nicht nötig |
| Ist Ihnen der konkrete Anbieter wichtig? | Ja | Nicht relevant |
| Wollen Sie den Zinseszinseffekt maximieren? | Evtl. durch günstigere ETFs | Abhängig von Bundesbank-Wahl |
Langfristige Renditebetrachtung
Bei einem staatlichen Beitrag von 10 Euro pro Monat über 18 Jahre (maximal, bei Geburt vor Inkrafttreten anteilig) und einer angenommenen Rendite von 5 % p. a. ergibt sich für ein 2026 geborenes Kind ein projiziertes Depotguthaben von rund 39.000 Euro im Alter 65. Bei 7 % p. a. wären es ca. 82.000 Euro. Der konkrete Unterschied zwischen eigenem Depot und Auffanglösung liegt im Wesentlichen in den laufenden Kosten: Ein Kostenunterschied von 0,5 % p. a. macht über 65 Jahre einen erheblichen Betrag aus.
Rechtliche Absicherung des Kindes
Unabhängig davon, ob die Eltern ein eigenes Depot einrichten oder nicht, ist das Kind durch die Auffanglösung geschützt. Die gesetzliche Konstruktion stellt sicher, dass staatliche Gelder nicht verloren gehen. Das Kapital ist bis zur Auszahlung zweckgebunden und kann nicht für andere Ausgaben verwendet werden — weder von den Eltern noch von einem Anbieter. Das unterscheidet die Frühstartrente wesentlich von einem informellen privaten Sparplan.
Stand: Juli 2026
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Konkrete Schritte: Ein eigenes Depot für die Frühstartrente einrichten
Wenn Eltern sich entscheiden, ein privates Depot anstatt der Bundesbank-Auffanglösung zu nutzen, sind folgende Schritte erforderlich:
Schritt 1: Depotanbieter auswählen Infrage kommen Online-Broker und Direktbanken, die Minderjährigen-Depots anbieten. Kriterien bei der Auswahl:
- Jährliche Depotkosten (idealerweise kostenlos)
- ETF-Sparplan-Kosten (Ziel: unter 0,25 % TER für den gewählten Fonds)
- Benutzerfreundlichkeit der Plattform
- Seriösität und Regulierung (BaFin-lizenziert)
Schritt 2: Depot eröffnen Ein Minderjährigen-Depot wird auf den Namen des Kindes eröffnet. Die Eltern fungieren als gesetzliche Vertreter und sind bis zur Volljährigkeit des Kindes für die Verwaltung verantwortlich. Typischerweise benötigt man:
- Ausweis beider Elternteile oder des allein sorgeberechtigten Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steueridentifikationsnummer des Kindes
- Adressnachweis
Schritt 3: Sparplan einrichten Sobald das Depot eröffnet ist, richtet man einen monatlichen ETF-Sparplan ein. Empfohlen werden breit diversifizierte, kostengünstige Indexfonds (z. B. auf den MSCI World oder einen globalen Aktienindex).
Schritt 4: Staatliche Beiträge verknüpfen Die gesetzliche Regelung zur Weiterleitung der staatlichen 10-Euro-Monatsbeiträge auf das gewählte private Depot ist noch in Ausarbeitung. Es ist davon auszugehen, dass über die Deutsche Rentenversicherung oder das Bundeszentralamt für Steuern eine Verknüpfung des privaten Depots mit der staatlichen Förderung ermöglicht wird.
Risiken und Renditechancen im Vergleich
Jede Anlageentscheidung ist mit Risiken verbunden. Für ein Kinderdepot mit langem Anlagehorizont (bis zu 65 Jahren) gilt:
| Anlagehorizont | Historische Aktienrendite (MSCI World) | Größte beobachtete Einbrüche |
|---|---|---|
| 10 Jahre | Ca. 7–9 % p. a. | -50 % (2008–2009) |
| 30 Jahre | Ca. 8–10 % p. a. | Kurzfristig -50 %, langfristig Erholung |
| 65 Jahre | Historisch stets positiv | Zwischenzeitlich erhebliche Schwankungen |
Bei einem Anlagehorizont von 65 Jahren sind kurzfristige Marktschwankungen für die Frühstartrente irrelevant. Die Volatilität eines globalen ETF stellt auf diesem Zeitraum kein dauerhaftes Kapitalverlustrisiko dar — wohl aber ein psychologisches Risiko: Wer bei Kurseinbrüchen verkauft, realisiert Verluste.
Steuerliche Aspekte für das private Depot
Wenn Eltern ein privates Depot für ihr Kind führen, gelten die normalen steuerlichen Regeln:
- Sparerpauschbetrag: Das Kind hat selbst Anspruch auf den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro/Jahr seit 2023). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei.
- Abgeltungsteuer: Erträge darüber werden mit 25 % zzgl. Soli besteuert.
- Freistellungsauftrag: Ein Freistellungsauftrag sollte beim Depotanbieter eingerichtet werden, damit der Sparerpauschbetrag automatisch genutzt wird.
- Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs: Jährlich wird auf Basis des Basiszinses eine Vorabpauschale erhoben. Diese ist in Jahren mit niedrigem Basiszins minimal, bei höheren Zinsen relevanter.
Erfahrungswerte aus vergleichbaren europäischen Programmen
Schweden hat seit Jahrzehnten das Premiepensionssystem, bei dem ein Teil der staatlichen Rentenversicherungsbeiträge in individuell gewählte Fonds fließen. Die AP7-Standardoption (staatlicher Fonds) hat langfristig solide Renditen erzielt. Deutschland kann von diesen Erfahrungen lernen: Eine gute Standardoption für die Auffanglösung kombiniert niedrige Kosten mit breiter Diversifikation.
Das britische Child Trust Fund-Programm (2002–2011) zahlte anfänglich 250 Pfund auf ein staatliches Kinderdepot ein. Evaluationen zeigen, dass Kinder aus ärmeren Familien die Mittel nach Fälligkeit häufig für Bildung oder Startkapital nutzten — also sinnvoll eingesetzt wurden.
Stand: Juli 2026
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