Frühstartrente – Depot & Anspruch

Frühstartrente: Wann und wie wird ausgezahlt?

Frühestens ab Alter 65 – Auszahlungsregeln des Referentenentwurfs.

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Lesezeit: 6 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Das Kapital der Frühstartrente kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr abgerufen werden. Frühere Entnahmen sind nicht geplant. Steuerregeln und Auszahlungsmodalitäten stehen noch aus.

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Inhaltsverzeichnis

  • Auszahlungsmodelle im Überblick
  • Rentenphase: Wie das Guthaben ausgezahlt wird
  • Vorzeitige Entnahme: Folgen und Ausnahmen
  • Steuerliche Behandlung der Auszahlung
  • Planung der Auszahlungsphase

Inhaltsverzeichnis

  • Früheste Auszahlung: ab Alter 65
  • Warum keine vorzeitige Entnahme?
  • Auszahlungsmodalitäten (noch offen)
  • Steuerliche Behandlung der Auszahlung
  • Auffanglösung: Übertragungsfenster 18–25
  • Vergleich: Frühstartrente vs. Junior-Depot bei Auszahlung
  • Praxisbeispiel: Rentenphase ab 2091
  • Fazit
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 – noch kein geltendes Recht.

Früheste Auszahlung: ab Alter 65

Das angesparte Kapital der Frühstartrente soll nach dem Referentenentwurf frühestens ab dem 65. Lebensjahr abgerufen werden können. Diese Altersgrenze entspricht dem gesetzlichen Rentenalter, das in den kommenden Jahrzehnten möglicherweise weiter ansteigt. Das Gesetz könnte bei der Auszahlungsgrenze an die jeweils aktuelle Regelrentenaltersgrenze angeknüpft werden.

Für ein heute geborenes Kind (2026) bedeutet das: Die Auszahlung wäre frühestens im Jahr 2091 möglich – eine Anlagedauer von 65 Jahren. In dieser Zeit wirkt der Zinseszinseffekt maximal; selbst kleine Renditeunterschiede haben langfristig erhebliche Auswirkungen auf das Endkapital.

Warum keine vorzeitige Entnahme?

Die Bindung bis zum Rentenalter ist bewusst gewählt: Die Frühstartrente soll zur privaten Altersvorsorge beitragen, nicht als flexibler Sparanschluss fungieren. Würde eine vorzeitige Entnahme erlaubt, könnten Jugendliche oder junge Erwachsene das Kapital für Ausbildung, Wohnkauf oder Konsum verwenden – und hätten am Rentenende nichts mehr. Das untergräbt den Zweck des Instruments.

Wer Flexibilität für das Kind möchte – z. B. um Kapital für die Ausbildung oder den ersten Wohnkauf bereitzuhalten – sollte parallel ein herkömmliches Junior-Depot einrichten. Dieses hat keine Bindungsfristen.

Auszahlungsmodalitäten (noch offen)

Im Referentenentwurf sind die konkreten Auszahlungsmodalitäten noch nicht festgelegt. Mögliche Varianten wären:

VarianteBeschreibung
EinmalzahlungDas gesamte Kapital wird auf einmal ausgezahlt
RentenverrentungKapital wird in eine monatliche Rente umgewandelt
TeilentnahmenFlexible Abrufmöglichkeit ab einem Mindestalter
KombinationsmodellTeil als Einmalzahlung, Teil als Rente

Das Modell beeinflusst die steuerliche Behandlung erheblich. Eine monatliche Rente wäre wahrscheinlich nachgelagert zu besteuern (Einkommensteuer); eine Einmalzahlung könnte der Abgeltungsteuer unterliegen. Beides ist derzeit offen.

Steuerliche Behandlung der Auszahlung

Die steuerliche Behandlung ist einer der wichtigsten offenen Punkte. Bei anderen geförderten Altersvorsorgeformen (wie dem Altersvorsorgedepot) gilt eine nachgelagerte Besteuerung: Beiträge sind steuerfrei, Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem dann geltenden Einkommensteuersatz besteuert.

Ob die Frühstartrente ähnlich behandelt wird, ist unklar. Da der staatliche Beitrag von 10 Euro/Monat keine steuerliche Vergünstigung für Eltern darstellt (er ist kein absetzbarer Beitrag), könnte die Regelung anders aussehen. Auch die laufende Besteuerung der Abgeltungsteuer auf Dividenden und realisierte Kursgewinne während der Ansparphase ist offen.

Auffanglösung: Übertragungsfenster 18–25

Für Kinder, die ihr Kapital in der Auffanglösung der Deutschen Bundesbank haben, gilt ein eigenes Transferfenster: Zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr können sie das Guthaben in ein privates Depot übertragen. Dieses Depot läuft dann bis zum 65. Lebensjahr weiter. Die Übertragung selbst ist laut Entwurf kostenfrei.

Vergleich: Frühstartrente vs. Junior-Depot bei Auszahlung

MerkmalFrühstartrenteJunior-Depot
Früheste EntnahmeAlter 65Jederzeit
Staatlicher BeitragJaNein
FlexibilitätNiedrigHoch
ZweckbindungAltersvorsorgeKeine
Steuern auf AuszahlungNoch offenAbgeltungsteuer

Praxisbeispiel: Rentenphase ab 2091

Leo wird 2026 geboren und ist als 65-jähriger Mann im Jahr 2091 rentenplanerisch aktiv. Sein Depot enthält (bei unterstellten 7 % p. a. Jahresrendite) aus dem Staatsbeitrag allein rund 113.000 Euro. Parallel hatten seine Eltern 40 Euro/Monat zusätzlich eingezahlt (von 2026 bis Leos 65. Geburtstag = 780 Monate): aus diesem Anteil weitere ca. 395.000 Euro (bei 7 % p. a.). Sein Gesamtkapital aus der Frühstartrente läge bei ca. 508.000 Euro – allerdings in Preisen von 2091, nach Inflation. Berechnen Sie Ihre Szenarien: Frühstartrente-Rechner.

Fazit

Die Auszahlung der Frühstartrente ist bis zum 65. Lebensjahr gesperrt. Das ist sowohl Schwäche (keine Flexibilität) als auch Stärke (maximaler Zinseszinseffekt). Wer Flexibilität für sein Kind wünscht, sollte parallel ein Junior-Depot aufbauen. Die steuerlichen Auszahlungsregeln sind noch offen und werden ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität der Frühstartrente sein.

Der Übergang vom Kindes- ins Erwachsenenalter

Wenn ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht, endet die automatische Beitragszahlung durch den Staat. Das bis dahin aufgebaute Kapital bleibt im Depot und wächst weiter durch Renditen. Das Kind – nun volljährig – übernimmt die Entscheidungsgewalt über das Depot.

Übertragung aus der Auffanglösung

Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot eingerichtet haben und deren Kapital in der Auffanglösung der Bundesbank lag, erhalten zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr die Möglichkeit, dieses Kapital in ein eigenes privates Altersvorsorgedepot oder Frühstartrenten-Depot zu übertragen. Nach dem 25. Lebensjahr verfällt das Recht auf Übertragung unter bestimmten Bedingungen; Details sind durch das Gesetzgebungsverfahren noch zu konkretisieren.

Fortführung des Depots

Das volljährige Kind kann das bestehende Depot beim gleichen Anbieter weiterführen. Es kann eigene Beiträge einzahlen und von etwaigen staatlichen Förderungen profitieren, die für Erwachsene im Rahmen des Altersvorsorgedepot-Systems gelten. Diese Förderungen sind vom Frühstartrenten-Programm getrennt.

Wechsel des Anbieters

Eine Übertragung zu einem anderen Anbieter ist grundsätzlich möglich. Die Rahmenbedingungen für eine kostenfreie oder kostengünstige Übertragung werden durch die Gesetzgebung festgelegt.

Auszahlungsszenarien im Rentenalter

Die primäre Zweckbestimmung des Frühstartrenten-Depots ist die Altersvorsorge. Das bedeutet, dass das Kapital im Rentenalter – voraussichtlich ab einem definierten Mindestalter (z. B. 62 oder 67 Jahre) – entnommen werden kann.

Rentenplan oder Einmalauszahlung

Je nach Anbieter und gesetzlichen Regelungen kann das Kapital als monatlicher Auszahlungsplan (ähnlich einem Entnahmeplan) oder als einmalige Summe ausgezahlt werden. Auszahlungspläne verteilen das Risiko, dass ein Auszahlungszeitpunkt mit einem Markteinbruch zusammenfällt.

Vorzeitige Entnahme

Vorzeitige Entnahmen (vor dem gesetzlich definierten Mindestalter) sind in der Regel als schädliche Verwendung eingestuft. Das bedeutet, dass staatliche Förderanteile zurückgefordert werden können. Ausnahmen können für bestimmte Lebenssituationen vorgesehen sein (z. B. dauerhafte Berufsunfähigkeit); die genauen Regelungen sind im Gesetz festzulegen.

Steuerliche Behandlung der Auszahlungen

Die steuerliche Behandlung der Auszahlungen aus dem Frühstartrenten-Depot hängt davon ab, ob das Kapital aus geförderten oder nicht geförderten Anteilen stammt. Der Referentenentwurf sieht die nachgelagerte Besteuerung vor: Auszahlungen werden im Rentenbezugsjahr als Einnahmen versteuert, nicht im Einzahlungsjahr.

Erbschaft und Vererbung

Im Todesfall des Inhabers vor dem Rentenalter gelten besondere Regelungen. Der grundsätzliche Mechanismus bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten: Werden die Mittel schädlich verwendet (also nicht zweckgerecht an den Ehepartner übertragen oder in ein eigenes Vorsorgeprodukt eingebracht), entstehen Rückforderungsansprüche. Die Details werden durch das Gesetz konkretisiert.

Überblick: Auszahlung auf einen Blick

ZeitpunktRegelung
Bis 18. LebensjahrStaatliche Beiträge, kein Zugriff durch das Kind
18 bis 25 JahreÜbernahme aus Auffanglösung möglich; Depot weiterführen
Ab 25 JahreVollständige Entscheidungsfreiheit über Anlage
Ab RentenalterAuszahlung, Form gemäß Anbieter und Gesetz
VorzeitigSchädliche Verwendung; staatliche Anteile rückforderbar

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Planung der Auszahlungsphase: Grundüberlegungen

Die Auszahlungsphase eines Frühstartrenten-Depots ist der Zeitraum, in dem das angesammelte Kapital entnommen wird. Eine vorausschauende Planung dieser Phase kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der verfügbaren Mittel haben.

Timing der Entnahme

Der Zeitpunkt der Auszahlung hat erhebliche Auswirkungen. Marktentwicklungen kurz vor und während der Entnahme können das Endkapital stark beeinflussen (sogenanntes Sequence-of-Returns-Risiko). Wer den gesamten Betrag zu einem schlechten Zeitpunkt (z. B. nach einem Markteinbruch) entnimmt, realisiert einen dauerhaften Verlust. Gestaffelte Entnahmen über mehrere Jahre können dieses Risiko reduzieren.

Entnahmeplan vs. Einmalauszahlung

Ein gestaffelter Entnahmeplan (z. B. monatliche Teilentnahmen) hat gegenüber einer Einmalauszahlung mehrere Vorteile: Das nicht entnommene Kapital bleibt investiert und kann weiter wachsen, das Sequence-of-Returns-Risiko wird geglättet, und die Steuerlast kann auf mehrere Jahre verteilt werden.

Kombination mit anderen Einkommensquellen im Alter

Das Frühstartrenten-Depot ist für die meisten Menschen eine von mehreren Einkommensquellen im Alter: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, eigene private Ersparnisse, eventuell eigenes Altersvorsorgedepot. Eine ganzheitliche Planung berücksichtigt alle Quellen und leitet daraus den konkreten Entnahmebedarf aus dem Frühstartrenten-Depot ab.

Steuerliche Aspekte der Entnahmephase

Die steuerliche Behandlung von Entnahmen aus dem Frühstartrenten-Depot ist ein komplexes Thema, das durch das Gesetz geregelt wird. Allgemeine Prinzipien staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte:

Nachgelagerte Besteuerung: Steuerbegünstigte Einzahlungen (staatliche Beiträge, ggf. eigene Beiträge mit Steuervorteil) werden bei Entnahme als Einkommen besteuert. Das ist das Grundprinzip, das für viele Vorsorgeprodukte gilt.

Freistellungsauftrag: Der Freistellungsauftrag (für den Sparerpauschbetrag) ist bei Kapitalerträgen relevant. Bei nachgelagerter Besteuerung von Auszahlungen gilt die reguläre Einkommensteuer, nicht die Abgeltungssteuer.

EntnahmezeitpunktSteuerrelevanz
Im Rentenalter (regulär)Nachgelagerte Besteuerung als Einkommen
Vorzeitig (schädlich)Rückforderung staatlicher Anteile; reguläre Besteuerung

Für eine konkrete steuerliche Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Besonderheiten für Kinder der ersten Generation

Kinder, die ab Einführung des Programms gefördert werden, sind die erste Generation, die über den gesamten Lebenszyklus von der Geburt bis zur Rente im System sind. Für diese Generation ist der Anlagehorizont extrem lang (60–70 Jahre). Das bietet erhebliche Chancen durch Zinseszinseffekte, aber auch Unsicherheiten: In 60 Jahren können sich wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen grundlegend verändern.

Eine langfristige Anlage erfordert Vertrauen in das System und Gelassenheit gegenüber kurzfristigen Schwankungen. Historische Erfahrungen mit langfristigen Kapitalanlagen zeigen, dass breite Märkte über Jahrzehnte hinweg Wachstum erzeugt haben – trotz aller Krisen, Rezessionen und Marktschwankungen auf dem Weg dorthin.

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Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Bundesministerium der Finanzen – Referentenentwurf Frühstartrente, 21. Juli 2026
  2. [2]Deutsche Bundesbank – Kapitalmarkt und Altersvorsorge
  3. [3]Einkommensteuergesetz (EStG) – Grundlagen Kapitalertragsbesteuerung
  4. [4]Verbraucherzentrale – Altersvorsorge und Kapitalanlage für Kinder
  5. [5]Deutscher Bundestag – Gesetzentwürfe und parlamentarisches Verfahren

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Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung der Frühstartrente ist im Referentenentwurf noch weitgehend offen. Ob Abgeltungsteuer, nachgelagerte Besteuerung oder eine Sonderregel greift, wird erst das Gesetz klären.

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Auffanglösung Bundesbank

Wenn Eltern kein eigenes Frühstartrenten-Depot einrichten, verwaltet die Deutsche Bundesbank das Kapital automatisch in der Auffanglösung. Das Kind kann es zwischen 18 und 25 Jahren übernehmen.

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Wer hat Anspruch auf die Frühstartrente?

Laut BMF-Referentenentwurf sind alle Kinder anspruchsberechtigt, die ab dem Jahr 2020 geboren wurden. Ältere Kohorten sind nach aktuellem Stand nicht berücksichtigt.