Rentenlücke

Rentenlücke schließen: Strategien im Überblick

Welche Wege es gibt, die monatliche Lücke zwischen gesetzlicher Rente und letztem Nettoeinkommen zu verringern – sachlich, ohne Anlageberatung.

Zuletzt aktualisiert am

Lesezeit: 13 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Wer seine Rentenlücke kennt, kann gezielt gegensteuern. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Strategien – von ETF-Sparplan bis Altersvorsorgedepot – neutral und ohne Produktempfehlung.

Wer die eigene Rentenlücke kennt, steht vor der Frage: Wie kann ich sie schließen oder zumindest verringern? Dieser Artikel stellt die wichtigsten Ansätze sachlich vor – ohne Produktempfehlung, ohne Anbieternennung und ohne Anlageberatung. Welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Alter, Beschäftigungsstatus und persönlicher Risikobereitschaft ab. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Honorarberater.

Wer die eigene Lücke noch nicht kennt, findet die Berechnungsmethodik unter Rentenlücke berechnen sowie im Rentenlücken-Rechner.

Inhaltsverzeichnis

Strategie 1: Früh anfangen – Zinseszinseffekt nutzen

Die wirksamste Stellschraube ist der Zeitfaktor. Wer früh mit dem Aufbau privater Vorsorge beginnt, profitiert vom Zinseszinseffekt über einen langen Anlagehorizont. Je früher der Beginn, desto geringer der monatliche Sparbeitrag, der nötig ist, um dasselbe Zielkapital zu erreichen.

Beispiel (informativ, hypothetisch, ohne Garantie): Wer mit 25 Jahren monatlich 150 Euro anlegt und eine langfristige durchschnittliche Rendite von 5 % p. a. annimmt, erreicht nach 42 Jahren ein Kapital von ungefähr 300.000 Euro (vor Steuern und Inflation). Wer erst mit 45 Jahren beginnt und dasselbe Endkapital anstrebt, müsste bei gleicher Rendite monatlich deutlich mehr sparen. Diese Werte sind hypothetisch; vergangene Renditen sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Strategie 2: Betriebliche Altersvorsorge nutzen

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts wird vor der Versteuerung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Der Arbeitgeber ist bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen seit 2019 zur Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge (mindestens 15 %) verpflichtet. [1]

Wichtig zu wissen:

  • Betriebsrenten werden im Alter als Einkommen versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Portabilität von bAV-Ansprüchen begrenzt.
  • Der Steuervorteil in der Einzahlphase hängt vom Grenzsteuersatz ab – ein Steuerberater kann die konkrete Vorteilhaftigkeit einschätzen.

Ob die bAV im Einzelfall vorteilhaft ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Verbraucherzentrale bietet unabhängige Beratung dazu an.

Strategie 3: ETF-Sparplan als flexibler Baustein

Ein börsengehandelter Indexfonds (ETF) bildet einen Marktindex ab und ermöglicht eine breite Streuung bei niedrigen laufenden Kosten (TER – Total Expense Ratio). ETF-Sparpläne sind bei vielen Brokern bereits ab kleinen monatlichen Beträgen möglich und jederzeit kündbar. [2]

Vorteile als Vorsorgebaustein:

  • Hohe Flexibilität: Einzahlungen können jederzeit angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Breite Diversifikation reduziert Einzelausfallrisiken.
  • Niedrige laufende Kosten im Vergleich zu aktiv verwalteten Fonds.

Wichtige Einschränkungen:

  • ETFs unterliegen Marktrisiken. In Krisenphasen können Kurse erheblich fallen.
  • Für die Altersvorsorge wichtig: ausreichend langer Anlagehorizont, damit Kursschwankungen ausgeglichen werden können.
  • ETF-Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer), vermindert um den Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € p. a.).

ETFs sind kein Garantieprodukt. Ausführliche Grundlagen erklärt die Seite ETF & Fonds.

Strategie 4: Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027)

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026) wird ab 01.01.2027 das Altersvorsorgedepot eingeführt. Es erlaubt staatlich geförderte Investitionen in ETFs und OGAW-Fonds mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich. Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt. [3]

Details zum Altersvorsorgedepot erklärt die Seite Altersvorsorgedepot – der Riester-Nachfolger. Konkrete Anbieter und Produkte waren zum Stand Juni 2026 noch nicht veröffentlicht.

Strategie 5: Rentenpunkte erhöhen

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Möglichkeiten, die Rentenansprüche zu erhöhen:

  • Freiwillige Beitragszahlungen: Wer Lücken im Versicherungsverlauf hat (z. B. Studienzeiten, Auslandsaufenthalte), kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige Beiträge schließen. Informationen und Beratung bietet die DRV. [4]
  • Später in Rente gehen: Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze (67 Jahre) erhöht die Rente um 0,5 %, was jährlich 6 % mehr Rente bedeutet. Das setzt voraus, dass man gesundheitlich in der Lage ist, länger zu arbeiten.
  • Vorzeitigen Abzug vermeiden: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, erleidet dauerhaft einen Rentenabzug von 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr). Früher in Rente zu gehen, vergrößert die Rentenlücke also erheblich.

Strategie 6: Ausgaben im Ruhestand anpassen

Nicht jede Rentenlücke muss vollständig durch Kapital geschlossen werden. Im Ruhestand entfallen typischerweise:

  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten, Berufskleidung)
  • Kreditzahlungen (wenn das Eigenheim bis zur Rente abbezahlt ist)

Wer im Ruhestand schuldenfrei in einem abbezahlten Eigenheim wohnt, hat einen wesentlich niedrigeren Einkommensbedarf als jemand, der noch Miete zahlt. Die Mietfreiheit kann eine erhebliche Rentenlücke kompensieren, ohne dass Kapital aufgebaut werden muss. [2]

Strategie 7: Rürup-Rente (Basisrente) für Selbstständige

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, bietet die Rürup-Rente (Basisrente) eine steuerlich geförderte Möglichkeit zur Vorsorge. Beiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Nachteile: Die Rürup-Rente ist nicht beleihbar, nicht vererbbar und kaum vorzeitig kündbar. [1]

Welche Strategie passt?

Es gibt keine universell richtige Antwort – die geeignete Strategie hängt von mehreren Faktoren ab:

FaktorRelevanz für die Strategiewahl
AlterJüngere haben mehr Zeit für risikoreichere Anlageformen; ältere Sparer sollten konservativer anlegen
BeschäftigungsstatusArbeitnehmer können bAV nutzen; Selbstständige sind oft auf private Vorsorge angewiesen
EinkommenHöheres Einkommen erlaubt höhere monatliche Sparbeträge
SteuersituationGrenzsteuersatz beeinflusst Vorteilhaftigkeit von bAV und Rürup
RisikobereitschaftAktienbeteiligung (ETF) erfordert langen Anlagehorizont und Toleranz für Schwankungen
LiquiditätsbedarfKurzfristig benötigtes Kapital sollte nicht langfristig gebunden werden

Häufige Fehler beim Schließen der Rentenlücke

  • Zu spät anfangen: Jedes Jahr Vorsprung reduziert den erforderlichen monatlichen Sparbetrag erheblich.
  • Nur auf ein Produkt setzen: Eine Kombination aus GRV, bAV und privater Vorsorge verteilt Risiken besser.
  • Inflationseffekte ignorieren: Nominale Rentenbeträge verlieren reale Kaufkraft – Inflationsbereinigung ist wichtig.
  • Liquiditätsreserve vergessen: Wer alles langfristig bindet, kann in Notlagen zu ungünstigen Zeitpunkten verkaufen müssen.

Fazit

Die Rentenlücke kann durch verschiedene Strategien verringert werden: früher Start, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Sparplan, das Altersvorsorgedepot (ab 2027) und die Optimierung der gesetzlichen Rentenansprüche. Eine Kombination mehrerer Wege verteilt Risiken und schafft Redundanz. Für eine individuelle Planung empfiehlt sich die Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Honorarberater.

Kombination verschiedener Strategien: Das Drei-Säulen-Prinzip

Die effektivste Methode, die Rentenlücke zu schließen, besteht nicht in einer einzelnen Strategie, sondern in einer durchdachten Kombination. Das Drei-Säulen-Modell der deutschen Altersvorsorge – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge – bildet dafür die Grundstruktur.

Säule 1 optimieren: Freiwillige Beitragszahlungen, späterer Renteneintritt oder Vermeidung von Frühverrentungsabschlägen stärken die gesetzliche Rente innerhalb ihrer Möglichkeiten.

Säule 2 ausschöpfen: Den bAV-Anspruch nutzen, den Arbeitgeberzuschuss vollständig mitnehmen und bestehende Verträge auf Kosteneffizienz prüfen.

Säule 3 aufbauen: ETF-Sparplan, das Altersvorsorgedepot (ab 2027) oder weitere private Anlagen je nach persönlicher Situation hinzufügen.

Eine Mischung aus allen drei Säulen verteilt Risiken: Fällt eine Säule niedriger aus als erwartet (z. B. durch Gesetzesänderungen bei der GRV oder schlechte Kapitalmarktentwicklung), können die anderen abfedern.

Zeitplan: Wann ist welche Strategie besonders wirksam?

Die wirksamste Strategie hängt auch vom Lebensalter ab:

AltersgruppePrioritätGrund
20–30 JahreETF-Sparplan frühzeitig aufbauenMaximaler Zinseszinseffekt bei langem Horizont
30–45 JahrebAV prüfen, ETF weiterführenMittelfristiger Aufbau; Familienzeiten berücksichtigen
45–55 JahreRentenauskunft klären, freiwillige Beiträge prüfenLücken noch schließbar; höheres Einkommen oft vorhanden
55+ JahreAsset-Allokation konservativer; Entnahmeplan vorbereitenKürzer Horizont; Kursrisiko reduzieren

Diese Tabelle vereinfacht stark. Individuelle Faktoren können erheblich abweichen.

Altersvorsorgedepot als neue Option ab 2027

Das Altersvorsorgedepot (Start 01.01.2027, BGBl. I 2026 Nr. 156) bietet erstmals eine staatlich geförderte Möglichkeit, in ETFs zu investieren und dabei Zulagen zu erhalten. Für Sparerinnen und Sparer, die bisher keinen Riester-Vertrag hatten oder mit dem alten Riester unzufrieden waren, ist es eine neue Option.

Besonders attraktiv: Auch Selbstständige und Freiberufler sind ab 2027 förderberechtigt – ein historischer Durchbruch gegenüber der Riester-Rente. Die Kombination aus staatlicher Grundzulage (bis zu 540 Euro jährlich), Kinderzulage (bis zu 300 Euro pro Kind) und Berufseinsteigerbonus (200 Euro einmalig) macht das Depot für viele Personengruppen interessant.

Konkrete Anbieter und Produkte waren zum Stand Juni 2026 noch nicht veröffentlicht. Details erklärt die Seite Altersvorsorgedepot.

Was passiert mit Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge können nach dem 01.01.2027 weitergeführt werden. Das Gesetz enthält Übergangsregelungen. Neue Riester-Verträge werden ab diesem Datum nicht mehr staatlich gefördert.

Ob ein bestehender Riester-Vertrag gekündigt oder weitergeführt werden soll, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab: aufgelaufene Zulagen, Kosten, Garantien und Ablaufleistung sind zu berücksichtigen. Eine unabhängige Beratung durch eine Verbraucherzentrale ist hier ausdrücklich zu empfehlen.

Häufig unterschätzte Vorsorgelücken

Neben der klassischen Rentenlücke gibt es weitere oft übersehene Lücken:

  • Erwerbsminderungsrisiko: Wer vor der Rente dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente – häufig deutlich niedriger als die zu erwartende Altersrente. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können diese Lücke schließen.
  • Pflegebedarf im Alter: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt Pflegekosten nur teilweise. Besonders vollstationäre Pflege kann erhebliche Eigenanteile verursachen. Private Pflegezusatzversicherungen können diese Lücke verkleinern.
  • Hinterbliebenenversorgung: Wer für eine Familie mitsorgt, sollte auch die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall planen.

Entnahmeplan im Ruhestand: Wie reicht das angesparte Kapital?

Wer privates Kapital angespart hat, muss im Ruhestand entscheiden, wie es verwaltet und entnommen wird. Zwei grundlegende Ansätze:

Entnahmeplan mit festem Monatsertrag: Das Kapital wird angelegt und monatlich ein fester Betrag entnommen. Je nach Kapitalrendite und Entnahmedauer kann das Kapital vollständig aufgebraucht werden. Ein einfaches Beispiel (ohne Gewähr): 200.000 Euro Kapital mit 3 % Rendite p. a. ermöglicht bei 20 Jahren Ruhestand eine monatliche Entnahme von rund 1.109 Euro.

Umwandlung in eine Rentenversicherung: Privates Kapital kann in eine sofort beginnende Rentenversicherung (Sofortrente) umgewandelt werden, die eine lebenslange monatliche Zahlung zusichert. Der Vorteil: kein Langlebigkeitsrisiko. Der Nachteil: weniger Flexibilität und höhere Kosten. Für individuelle Konditionen empfiehlt sich ein Vergleich und eine unabhängige Beratung.

Stand der Informationen: Juni 2026

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Vorsorge und Liquidität: Was gehört zur Altersvorsorge?

Nicht jedes Vermögen eignet sich gleich gut für die Altersvorsorge. Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen liquiden und illiquiden Anlagen.

Liquide Anlagen stehen jederzeit als Auszahlung bereit. Dazu gehören Tagesgeld, kurzfristige Anleihen und börsengehandelte Fonds (ETF). Sie eignen sich gut für die Ansparphase und für einen Entnahmeplan im Ruhestand.

Illiquide Anlagen sind schwer oder nur mit Preisabschlag zu verkaufen. Immobilien sind das wichtigste Beispiel. Eine selbst genutzte Immobilie reduziert im Alter die Wohnkosten. Sie liefert aber keine monatliche Auszahlung, solange sie nicht verkauft oder belastet wird.

Für die Planung des monatlichen Bedarfs im Ruhestand sind liquide Einnahmen entscheidend. Illiquide Vermögenswerte können ergänzend dazu treten, sollten aber nicht die einzige Reserve sein.

Krankheitskosten und Pflegebedarf im Alter

Ein oft unterschätzter Faktor bei der Rentenlückenplanung sind die Gesundheits- und Pflegekosten im Alter. Gesetzlich Versicherte zahlen im Ruhestand Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt aus der Rente. Darüber hinaus können nicht erstattete Behandlungen, Hilfsmittel oder Zuzahlungen anfallen.

Der Pflegebedarf ist besonders schwer vorherzusagen. Statistisch benötigen viele Menschen in einem bestimmten Lebensabschnitt Pflegeunterstützung. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke verringern, ist aber kein Pflichtbestandteil jeder Strategie.

Die Verbraucherzentralen bieten neutrale Beratung zu Pflegezusatzversicherungen an. [5]

Einkommensteuer auf Renten und Kapitalerträge im Ruhestand

Im Ruhestand können verschiedene Einkommensquellen zusammenkommen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Kapitalerträge aus ETF oder Tagesgeld. Jede Einkommensart unterliegt anderen steuerlichen Regeln.

  • Gesetzliche Rente: Wird nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Renteneintrittsjahrgang ab.
  • Kapitalerträge: Unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag). Rentner mit geringem Gesamteinkommen können über die Günstigerprüfung ggf. den persönlichen Steuersatz nutzen.
  • Betriebsrente: Wird voll als sonstiges Einkommen besteuert. Krankenkassenbeiträge fallen ebenfalls an.

Eine individuelle Steuerplanung für den Ruhestand empfiehlt sich ab etwa fünf Jahren vor dem geplanten Renteneintritt. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann helfen.

Stand der Informationen: Juni 2026

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Praxisbeispiel: Rentenlücke Schritt für Schritt schließen

Ausgangssituation: Arbeitnehmer, 35 Jahre, monatliche Rentenlücke laut Berechnung: 600 €. Verbleibende Ansparzeit bis 67: 32 Jahre.

Bei einer angenommenen Durchschnittsrendite von 5 % p. a. und einer Entnahmedauer von 20 Jahren im Ruhestand:

Strategieca. Sparrate/MonatHinweis
ETF-Sparplan (5 % Rendite, 20 J. Entnahme)ca. 160 €Hypothetisch, ohne Steuer und Inflation
bAV mit 15 % AG-Zuschussgeringere EigenbelastungSteuervorteil in der Einzahlphase
KombinationindividuellVerbraucherzentrale berät unabhängig

Alle Werte sind hypothetisch und ohne Garantie. Vergangene Renditen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Wichtige Fachbegriffe

Die folgenden Begriffe sind zentral für diesen Artikel; weiterführende Erläuterungen finden sich im fondssuche.com-Glossar:

  • Rentenlücke: Differenz zwischen Nettoeinkommen und Renteneinkünften – Ausgangspunkt jeder Vorsorgestrategie.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Erste Säule des deutschen Altersvorsorgesystems nach SGB VI.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberfinanzierte oder durch Entgeltumwandlung aufgebaute Altersversorgung; zweite Säule.
  • ETF: Börsengehandelter Indexfonds; flexible und kostengünstige Möglichkeit zum Aufbau privater Altersvorsorge.
  • Altersarmut: Einkommensarmut im Alter; Risiko bei unzureichender Vorsorge.
  • Private Altersvorsorge: Eigenverantwortliche Ergänzung der gesetzlichen Rente – dritte Säule des deutschen Rentensystems.

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Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Deutsche Rentenversicherung (DRV) – Freiwillige Beiträge und Altersrente (Stand: 25.6.2026)
  2. [2]Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – Anspruch auf Entgeltumwandlung (Stand: 25.6.2026)
  3. [3]Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) – Altersvorsorgedepot (Stand: 25.6.2026)
  4. [4]BMAS – Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss (Stand: 25.6.2026)
  5. [5]Verbraucherzentrale – Private Altersvorsorge und Rentenlücke (Stand: 25.6.2026)

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