Frühstartrente: Zeitplan und Inkrafttreten
Der BMF-Referentenentwurf zur Frühstartrente wurde am 21. Juli 2026 veröffentlicht. Bis zur Verabschiedung durch den Bundestag sind noch mehrere Schritte nötig.
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Staatliches Kinder-Wertpapierdepot: 10 €/Monat für alle ab 2020 geborenen Kinder gemäß BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026. Noch kein geltendes Recht.
Der BMF-Referentenentwurf zur Frühstartrente wurde am 21. Juli 2026 veröffentlicht. Bis zur Verabschiedung durch den Bundestag sind noch mehrere Schritte nötig.
Der BMF-Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 beschreibt die geplante Frühstartrente: 10 €/Monat staatlicher Beitrag für Kinder ab 2020, Kostendeckel 1 %, Auszahlung ab Alter 65.
Die Frühstartrente funktioniert so: Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein Kinderdepot ein. Das Geld wächst in ETFs oder Fonds über Jahrzehnte und kann frühestens ab Alter 65 ausgezahlt werden.
Laut BMF-Referentenentwurf sind alle Kinder anspruchsberechtigt, die ab dem Jahr 2020 geboren wurden. Ältere Kohorten sind nach aktuellem Stand nicht berücksichtigt.
Ob Eltern neben dem staatlichen Beitrag von 10 €/Monat selbst in die Frühstartrente einzahlen können, ist im Referentenentwurf noch nicht abschließend geregelt.
Eltern können laut Referentenentwurf ein eigenes Depot für ihr Kind wählen oder die staatliche Auffanglösung der Bundesbank nutzen. Kriterien und Unterschiede im Überblick.
Das Kapital der Frühstartrente kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr abgerufen werden. Frühere Entnahmen sind nicht geplant. Steuerregeln und Auszahlungsmodalitäten stehen noch aus.
Wenn Eltern kein eigenes Frühstartrenten-Depot einrichten, verwaltet die Deutsche Bundesbank das Kapital automatisch in der Auffanglösung. Das Kind kann es zwischen 18 und 25 Jahren übernehmen.
Die steuerliche Behandlung der Frühstartrente ist im Referentenentwurf noch weitgehend offen. Ob Abgeltungsteuer, nachgelagerte Besteuerung oder eine Sonderregel greift, wird erst das Gesetz klären.
Der Referentenentwurf sieht einen gesetzlichen Kostendeckel von 1 % effektiver Gesamtkosten p. a. vor. Das soll verhindern, dass hohe Gebühren die staatliche Förderung aufzehren.
Ob Frühstartrente und Kinderzulage im Altersvorsorgedepot (AVD) kombiniert werden können, ist noch offen. Beide Förderinstrumente verfolgen ähnliche Ziele, sind aber unterschiedlich konstruiert.
In der Frühstartrente sind regulierte, diversifizierte Anlageprodukte erlaubt – voraussichtlich OGAW-konforme ETFs und Investmentfonds. Einzelaktien und Krypto sind ausgeschlossen.
Frühstartrente (Kinder-Depot, ab 2020) und Kinderzulage im AVD (Eltern-AVD, ab 2027): Beide sind staatliche Förderungen für Familien, aber grundlegend verschieden konstruiert.
Frühstartrente (staatlich, gebunden bis 65) vs. Junior-Depot (keine Förderung, volle Flexibilität): Was eignet sich wann? Neutraler Vergleich ohne Produktempfehlung.