Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot-Rechner

Berechnen Sie Ihre staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot ab 2027: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und effektive Förderquote – sofort, ohne Anmeldung.

Das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente startet am 01.01.2027. Dieser Rechner zeigt Ihnen auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156), welche staatliche Förderung Sie bei verschiedenen Eigenbeiträgen, Kinderzahlen und Einstiegsaltern erwarten können.

Förderung berechnen

Altersvorsorgedepot-Förderrechner

Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)

= 50,00 €/Monat

+200 € Bonus wenn Alter < 25

Ihre Förderung im Überblick

Eigenbeitrag/Jahr600,00 €
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180,00 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 360–1.800 €)60,00 €
Gesamtförderung240,00 €
Gesamtbetrag im Depot (Jahr 1)840,00 €
Effektive Förderquote28,57 %

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner bildet die gesetzliche Förderstruktur des Altersvorsorgedepots ab, die im Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) verbindlich festgelegt wurde:

  • Grundzulage Stufe 1: 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro — maximal 180 Euro.
  • Grundzulage Stufe 2: 25 Prozent auf Eigenbeiträge von 360,01 bis 1.800 Euro — maximal 360 Euro.
  • Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr (bei Eigenbeitrag ≥ 1.800 Euro).
  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro jährlich für volle Förderung.
  • Berufseinsteigerbonus: +200 Euro bei Alter unter 25 und Berufseinsteiger-Status.
  • Kinderzulage: 1 Euro je 1 Euro Eigenbeitrag, maximal 300 Euro pro Kind jährlich (beitragsabhängig).

Alle Geldbeträge werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Die effektive Förderquote ergibt sich aus dem Verhältnis Gesamtförderung zu Gesamtbetrag im Depot.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Förderrechner

Quellen & Methodik

Die Berechnungslogik basiert ausschließlich auf dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026). Es werden keine Schätzungen oder Prognosen eingesetzt — ausschließlich die gesetzlich festgelegten Fördersätze und -grenzen.

  1. [1]Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026
  2. [2]Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Informationen zum Altersvorsorgedepot