Wer mit seinem Anbieter für das Standarddepot unzufrieden ist oder einen Wechsel zu einem anderen zugelassenen AVD-Anbieter anstrebt, kann das Depot übertragen lassen. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, Inkrafttreten 01.01.2027) sieht Regelungen für den Anbieterwechsel im Altersvorsorgedepot vor.
Inhaltsverzeichnis
- Warum das Standarddepot übertragen?
- Wer kann das Standarddepot empfangen?
- Förderung beim Anbieterwechsel
- Ablauf eines Anbieterwechsels
- Kosten eines Anbieterwechsels
- Variante wechseln: Standarddepot zu freiem AVD
- Wichtige Punkte beim Anbieterwechsel
- Praxisbeispiel — konkrete Zahlen
- Checkliste: Vor dem Wechsel prüfen
- Vergleich: Anbieterwechsel vs Auszahlung/Übertragung ins freie Depot
- Rechtliche und regulatorische Hinweise
- Weiterführende Informationen
- Quellen
Warum das Standarddepot übertragen?
Kurzantwort (was Sie hier zuerst wissen müssen): Ja, ein Anbieterwechsel des Standarddepots ist möglich — aber nur zu einem anderen nach dem Altersvorsorgereformgesetz zugelassenen AVD-Anbieter. Die staatliche Förderung bleibt in der Regel erhalten; die Bindungsfristen bleiben bestehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, welche praktischen Schritte nötig sind, welche Kosten auftreten können und welche Fallstricke zu vermeiden sind.
Warum suchen Leserinnen und Leser danach? Meist geht es um günstigere Kosten, andere Anlagestrategien (z. B. andere Lifecycle-Ausgestaltung), schlechte Serviceerfahrungen oder um die Umstellung in eine andere Depotvariante. Nach dem Lesen können Sie prüfen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, welche Unterlagen nötig sind und welche Fragen Sie dem neuen Anbieter stellen sollten.
Wer kann das Standarddepot empfangen?
Ein Standarddepot kann nur zu einem anderen nach dem Altersvorsorgereformgesetz zugelassenen AVD-Anbieter übertragen werden. Da alle zugelassenen Anbieter verpflichtet sind, das Standarddepot anzubieten, kann grundsätzlich jeder zugelassene Anbieter als aufnehmendes Institut dienen.
Wichtig: Eine Übertragung auf ein normales Broker-Depot (ohne AVD-Zulassung) ist nicht möglich — das Kapital im Standarddepot ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Eine Übertragung in ein freies Altersvorsorgedepot ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Variante erfüllt werden und der Wechsel vom Sparer aktiv gewünscht wird.
Förderung beim Anbieterwechsel
Die staatliche Förderung (z. B. Grundzulage, Kinderzulage) bleibt beim Anbieterwechsel in der Regel erhalten: das angesammelte Kapital inklusive bereits erhaltener Zulagen und Erträge wird auf den neuen Anbieter übertragen und die steuerlichen Eigenschaften (z. B. nachgelagerte Besteuerung) bleiben bestehen. Auch Bindungsfristen bleiben nach aktuellem Verständnis unverändert.
Hinweis: Konkrete Aussagen zu Zulagen, steuerlichen Folgen und Förderkonten sollten Sie in den Vertragsunterlagen und beim zuständigen Anbieter prüfen. Die Aussage, dass Zulagen bei einfachem Anbieterwechsel vollständig erhalten bleiben, ist üblich formuliert, benötigt aber eine Überprüfung am Einzelfall und eine Quellenangabe für die gesetzliche Grundlage .
Ablauf eines Anbieterwechsels
Ein Anbieterwechsel beim Standarddepot läuft in der Regel so ab:
- Neuen Anbieter auswählen: Zugelassenen AVD-Anbieter mit Standarddepot-Angebot auswählen. Vergleichen Sie Kosten, Lifecycle-Strategie und Service.
- Antrag beim neuen Anbieter stellen: Der neue Anbieter initiiert den Übertragungsprozess.
- Informationspflicht des alten Anbieters: Der bisherige Anbieter muss die Übertragung ermöglichen und die Transferunterlagen bereitstellen.
- Kapital wird übertragen: Der Bestand (Wertpapiere oder Veräußerungserlös) wird auf den neuen Anbieter übertragen.
- Dauerzulagenantrag beim neuen Anbieter: Sicherstellen, dass der Dauerzulagenantrag beim neuen Anbieter korrekt hinterlegt ist.
| Schritt | Typische Dauer |
|---|---|
| Antrag beim neuen Anbieter | Wenige Minuten |
| Bearbeitungszeit | Mehrere Wochen |
| Kapitalübertragung | Je nach Anbieter und Abwicklung (Inländische Übertragungen: variable Dauer) |
Praktische Hinweise zum Ablauf:
- Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kommunikation mit dem alten Anbieter; Sie unterschreiben oft nur die Übertragsvollmacht.
- Prüfen Sie die Formularanforderungen für den Dauerzulagenantrag und persönliche Identitätsnachweise.
- Bei Sachwerten oder speziellen Fonds kann eine Veräußerung und anschließende Überweisung des Verkaufserlöses nötig sein.
Kosten eines Anbieterwechsels
Das Gesetz sieht vor, dass ein Anbieterwechsel für den Sparer keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen soll. Dennoch können abhängig vom Anbieter geringe Transfergebühren anfallen — diese sind im Preisverzeichnis des bisherigen Anbieters aufgeführt. Ein Vergleich der Kosten vor dem Wechsel ist empfehlenswert.
Beispiele möglicher Kostenbestandteile (übersichtlich):
- Transfer- oder Verwaltungsgebühren beim abgebenden Anbieter
- Kosten für die Veräußerung von Wertpapieren (z. B. Ordergebühren) vor dem Transfer
- Depotumschreibungsgebühren beim aufnehmenden Anbieter
- Eventuelle steuerliche Nebeneffekte bei Verkauf/Vorabzug — prüfen
Konkrete Prozentsätze oder Pauschalen variieren je Anbieter und müssen dem Preisverzeichnis entnommen werden. Die erwähnte gesetzliche Obergrenze der jährlichen Gesamtkosten von „≤ 1 % p. a.“ in manchen Veröffentlichungen ist eine konkrete Zahl, die hier als Platzhalter markiert wird und belegt werden muss .
Variante wechseln: Standarddepot zu freiem AVD
Neben dem einfachen Anbieterwechsel (Standarddepot bleibt Standarddepot bei neuem Anbieter) ist auch ein Wechsel der Variante möglich: Vom Standarddepot zum freien Altersvorsorgedepot. Dabei wählt der Sparer dann selbst aus dem genehmigten Produktuniversum. Das setzt eine aktive Produktentscheidung voraus.
Der Wechsel in die entgegengesetzte Richtung — vom freien Altersvorsorgedepot zum Standarddepot — ist ebenfalls möglich. In dem Fall übernimmt der Anbieter wieder die Lifecycle-Strategie.
Wesentliche Unterschiede bei Variantenwechseln:
- Entscheidungspflicht: Beim freien Depot treffen Sie die Auswahl der Produkte selbst.
- Kostenstruktur: Freie Depots können andere Gebührenmodelle haben.
- Informationspflichten: Der Anbieter muss bei Übergang über Veränderungen informieren.
Wichtige Punkte beim Anbieterwechsel
- Kein Abzug von Zulagen bei einem Wechsel zu einem anderen zugelassenen Anbieter (übliche Aussage, bitte belegen) .
- Kontinuität der Bindungsfrist: Das Kapital bleibt bis Rentenbeginn gebunden.
- Dauerzulagenantrag: Muss beim neuen Anbieter erneut hinterlegt werden.
- Fristen prüfen: Einige Anbieter sehen Mindesthaltefristen vor — im Vertrag prüfen.
- Produktänderungen: Beachten Sie, dass sich die konkrete Lifecycle-Strategie und die eingesetzten Fonds ändern können.
Praktische Kommunikationstipps:
- Fordern Sie vor dem Wechsel das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis beider Anbieter an.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Dauerzulagenantrag übernommen bzw. neu hinterlegt wird.
- Dokumentieren Sie Datum und Inhalt aller Antragsunterlagen.
Praxisbeispiel — konkrete Zahlen
Dieses Beispiel zeigt die Mechanik eines Anbieterwechsels mit konkreten Zahlen (Hinweis: konkrete Zahlen sind beispielhaft und müssen für Ihren Fall geprüft werden; gesetzliche oder produktspezifische Werte sind mit gekennzeichnet).
Beispiel:
- Anfangskapital im Standarddepot bei Anbieter A: 12.000 EUR
- Bereits gezahlte Zulagen insgesamt: 1.200 EUR
- Der neue Anbieter B verlangt eine einmalige Transfergebühr von 25 EUR (in Angebot angegeben)
- Der Wechsel erfordert die Veräußerung von Fondspositionen mit Orderkosten von 10 EUR.
Ablauf im Beispiel:
- Sparerin stellt Wechselantrag bei Anbieter B.
- Anbieter B initiiert Übertragung; Anbieter A veräußert Wertpapiere und überweist den Erlös abzüglich 25 EUR Transfergebühr.
- Netto übertragenes Kapital: 12.000 + 1.200 − 25 − 10 = 13.165 EUR (Rechnung als illustratives Beispiel) .
Wesentliche Erkenntnis: In diesem fiktiven Beispiel sind die Kosten des Wechsels vergleichsweise gering gegenüber dem übertragenen Kapital. Trotzdem sollten Sie vor dem Wechsel prüfen, ob bei Veräußerungen steuerliche Effekte oder Courtagen anfallen und ob der neue Anbieter die Dauerzulagenanträge korrekt übernimmt.
Checkliste: Vor dem Wechsel prüfen
- Habe ich das aktuelle Preisverzeichnis beider Anbieter (inkl. Transfer- und Veräußerungsgebühren)?
- Ist der gewünschte Empfänger nach dem Altersvorsorgereformgesetz zugelassen?
- Wird der Dauerzulagenantrag übernommen und wie ist die Zuordnung der bisherigen Zulagen geregelt?
- Gibt es Mindestbehaltensfristen oder Kündigungsfristen beim alten Anbieter?
- Muss ich einzelne Fonds verkaufen oder werden Bestandteile in natura übertragen?
- Wie lange dauert die Übertragung geschätzt (lassen Sie sich Fristen schriftlich bestätigen)?
- Welche Dokumente muss ich unterschreiben (Vollmacht, Übertragungsantrag, Identitätsnachweis)?
Vergleich: Anbieterwechsel vs Auszahlung / Rollover ins freie Depot
| Option | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Anbieterwechsel zu neuem Standarddepot | Erhalt der Standard-Lifecycle-Struktur; Förderung bleibt in der Regel erhalten | Mögliche Transferkosten; Anbieterauswahl nötig |
| Wechsel in freies Altersvorsorgedepot | Mehr Produktwahlfreiheit, individuelle Steuerung | Erfordert aktive Produktentscheidung; evtl. andere Gebührenstruktur |
| Auszahlung (vor Rentenbeginn) | Liquide Mittel sofort verfügbar (falls möglich) | Meist bindende steuerliche und förderrechtliche Nachteile; häufig nicht möglich ohne Rückzahlung von Zulagen |
Hinweis: Eine vorzeitige Auszahlung oder ein Wechsel in ein nicht zugelassenes Produkt kann den Verlust von Zulagen und steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Solche Entscheidungen sind komplex und fallabhängig.
Rechtliche und regulatorische Hinweise
Dieser Artikel gibt einen Überblick. Konkrete rechtliche Regelungen zum Anbieterwechsel — etwa Pflichten der Anbieter, Zulassungsvoraussetzungen und konkrete Fristen — sind im Altersvorsorgereformgesetz und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Die genaue Gesetzestextstelle und die Anwendung in der Praxis sollten in den amtlichen Quellen nachgelesen werden .
Praktisch bedeutet das:
- Anbieter müssen den Wechsel abwickeln, soweit die Zulassung und die produktinternen Regeln dies vorsehen.
- Verbraucher sollten Rechte und Informationspflichten schriftlich einfordern, etwa Bestätigungen zur Übernahme der Zulagen.
Weiterführende Informationen
Weitere Begriffe im Glossar: Altersvorsorgedepot, Depot, ETF, Sparplan, Riester-Rente.
Quellen
- Amtliche Gesetzestexte und Verlautbarungen zum Altersvorsorgereformgesetz .
- Informationen zu Zulassung, Pflichten und Verbraucherhinweisen bei AVD-Anbietern .
- Preis- und Leistungsverzeichnisse einzelner Anbieter (beispielhaft zu Transferkosten) .
Stand der Informationen: Juli 2026
