Altersvorsorgedepot

ETFs im Altersvorsorgedepot: zugelassene Anlageformen

Welche ETFs, OGAW-Fonds und Anleihen im Altersvorsorgedepot ab 2027 erlaubt sind und was das für Sparerinnen und Sparer bedeutet – neutral erklärt auf Basis von BGBl. I 2026 Nr. 156.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zugelassene Anlageformen: ETFs, OGAW-Fonds, bestimmte Investmentfonds, bestimmte Anleihen
  • Nicht zugelassen: Einzelaktien, Kryptowährungen, Derivate
  • Keine Beitragsgarantie: anders als Riester-Fondssparpläne (Renditechance und Verlustrisiko)
  • Gesetzliche Grundlage: BGBl. I 2026 Nr. 156

Gesetzlich zugelassene Anlageformen

Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026) legt fest, welche Anlageformen in einem förderfähigen Altersvorsorgedepot genutzt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat bewusst eine enge, überschaubare Liste zugelassener Instrumente definiert, um einerseits Renditepotenzial zu ermöglichen und andererseits ein Mindestmaß an Diversifikation und Regulierung sicherzustellen.

Zugelassen

  • Exchange Traded Funds (ETFs)
  • OGAW-Fonds (EU-regulierte Investmentfonds)
  • Bestimmte Investmentfonds
  • Bestimmte Anleihen

Nicht zugelassen

  • Einzelaktien
  • Kryptowährungen und digitale Assets
  • Derivate (Optionen, Futures etc.)
  • Fremdwährungskonten ohne Fonds-Mantel

Welche staatliche Förderung Sie für Ihr ETF-Investment im Altersvorsorgedepot erhalten, können Sie direkt staatliche Förderung berechnen.

Was sind ETFs?

ETF steht für „Exchange Traded Fund" – ein börsengehandelter Investmentfonds. ETFs bilden in der Regel einen Index nach, zum Beispiel den MSCI World (Aktien von rund 1.500 Unternehmen aus 23 Industrieländern) oder den MSCI All Country World Index (ACWI). Wer in einen solchen ETF investiert, hält indirekt Anteile an Hunderten oder Tausenden von Unternehmen gleichzeitig.

ETFs zeichnen sich typischerweise durch niedrige laufende Kosten aus (Total Expense Ratio, TER), da sie einen Index passiv nachbilden, anstatt aktiv gemanagt zu werden. Für Altersvorsorge-Zwecke eignen sie sich deshalb, weil das Marktgeschehen langfristig über Jahrzehnte geglättet werden kann – kurzfristige Kursschwankungen treten in den Hintergrund. Das ist jedoch keine Garantie für Gewinne; Verluste sind möglich.

Für eine allgemeine Einführung in ETFs und wie sie funktionieren empfehlen wir unsere Seite ETF & Fonds: Einfach, günstig, breit gestreut.

OGAW-Fonds: EU-regulierte Investmentfonds

OGAW steht für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (EU-Richtlinie 2009/65/EG). OGAW-Fonds müssen strenge EU-weite Standards zu Diversifikation, Transparenz, Liquidität und Anlegerinformation erfüllen. Die meisten in Deutschland angebotenen ETFs sind gleichzeitig OGAW-konform.

Die OGAW-Regulierung schreibt unter anderem vor, dass keine einzelne Position mehr als 5 % (unter bestimmten Bedingungen 10 %) des Fondsvermögens ausmachen darf. Das begrenzt das Klumpenrisiko – also das Risiko, dass eine einzige Unternehmensentscheidung den gesamten Fonds erheblich beeinträchtigt. Für das Altersvorsorgedepot ist OGAW- Konformität ein gesetzliches Kriterium für zugelassene Fonds.

Gesetzlich geregelt – BGBl. I 2026 Nr. 156

OGAW-Fonds sind ausdrücklich als förderfähige Anlageform zugelassen. Ob ein konkreter Fonds die OGAW-Anforderungen erfüllt, ist in den Fondsdokumenten (KIID / Basisinformationsblatt) ausgewiesen.

Bestimmte Investmentfonds und Anleihen

Neben ETFs und OGAW-Fonds lässt das Gesetz auch „bestimmte Investmentfonds" und „bestimmte Anleihen" zu. Diese Formulierungen sind absichtlich offen gehalten und werden durch Durchführungsverordnungen und BMF-Schreiben präzisiert.

Unter „bestimmte Investmentfonds" dürften nach aktuellem Stand aktiv gemanagte Fonds fallen, die nicht als ETF klassifiziert sind, aber ebenfalls OGAW-konforme Diversifikationsanforderungen erfüllen. Anleihen mit ausreichender Bonität und Laufzeitstruktur könnten als Renten-Komponente innerhalb des Depots zugelassen sein.

Noch nicht abschließend bekannt

Die genaue Abgrenzung, welche Investmentfonds und Anleihen als „bestimmte" gelten und damit förderfähig sind, wird durch nachgelagerte Rechtsakte konkretisiert. Wir aktualisieren diese Seite, sobald offizielle Informationen vorliegen.

Keine Beitragsgarantie im Altersvorsorgedepot

Ein wesentlicher Unterschied zu bestimmten Riester-Produkten (insbesondere Riester-Rentenversicherungen und Riester- Fondssparplänen mit Garantie) ist das Fehlen einer gesetzlichen Beitragsgarantie. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Vorschrift, dass alle eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn nominal erhalten sein müssen.

Das bedeutet: Verluste auf das angesparte Kapital sind möglich, wenn die Kurse der gehaltenen ETFs und Fonds dauerhaft unter den Einzahlungspreisen liegen. Gleichzeitig besteht das Potenzial für höhere Renditen als bei garantierten Produkten, da das Kapital nicht dauerhaft in sichere, renditeschwächere Anlagen umgeschichtet werden muss.

Ob dieses Chancen-Risiko-Profil für die persönliche Situation passt, ist eine individuelle Abwägungsfrage. Diese Seite gibt keine Anlageempfehlung und keine Prognose zur Wertentwicklung.

Unterschied zu Riester-Produkten

Die Riester-Rente kannte verschiedene Produktformen: Riester- Rentenversicherungen, Riester-Fondssparpläne, Riester- Banksparpläne und Wohn-Riester. Der häufigste Kritikpunkt an Riester-Fondssparplänen war die 100-prozentige Beitrags- garantie: Um diese zu erfüllen, mussten Anbieter bei fallenden Kursen automatisch in sichere Anlagen (z. B. Anleihen) umschichten – was die Renditechancen in Aktienmarkt-Aufholphasen erheblich begrenzte.

Im Altersvorsorgedepot entfällt diese gesetzliche Garantiepflicht. Das Depot kann dauerhaft vollständig in ETFs und Fonds investiert bleiben. Dies ist ein wesentlicher struktureller Unterschied, der sich langfristig auf die Wertentwicklung auswirken kann – in beide Richtungen.

Einen vollständigen Vergleich der beiden Systeme finden Sie auf unserer Seite Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente.

ETF-Sparen und der Cost-Averaging-Effekt

Wer monatlich oder regelmäßig in ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot einzahlt, nutzt automatisch den sogenannten Cost-Averaging-Effekt (Durchschnittskosteneffekt): Bei niedrigen Kursen wird für denselben Euro-Betrag eine größere Anzahl von Anteilen gekauft; bei hohen Kursen weniger. Über lange Zeiträume kann das dazu führen, dass der Einstandspreis der Anteile unter dem Durchschnittskurs der gesamten Haltedauer liegt.

Der Cost-Averaging-Effekt ist kein Schutz vor Verlusten und keine Garantie für Gewinne. Er beschreibt lediglich die mathematische Wirkung regelmäßiger Sparraten bei schwankenden Kursen. Langfristig angelegte Sparpläne – wie das Altersvorsorgedepot mit seinem Zeithorizont bis zur Rente – können von diesem Effekt profitieren, ohne dass eine Prognose möglich ist.

Staatliche Förderung berechnen

Wie viel staatliche Förderung erhalten Sie für Ihren ETF-Sparplan im Altersvorsorgedepot? Berechnen Sie es sofort:

Altersvorsorgedepot-Förderrechner

Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)

= 50,00 €/Monat

+200 € Bonus wenn Alter < 25

Ihre Förderung im Überblick

Eigenbeitrag/Jahr600,00 €
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180,00 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 360–1.800 €)60,00 €
Gesamtförderung240,00 €
Gesamtbetrag im Depot (Jahr 1)840,00 €
Effektive Förderquote28,57 %

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.

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Häufige Fragen

Quellen & Methodik
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]BGBl. I 2026 Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz, verkündet 29.05.2026
  2. [2]BMF – Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. [3]BaFin – Aufsicht über Investmentvermögen und ETFs
  4. [4]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Altersvorsorge