Altersvorsorgedepot

Das Standarddepot: die gesetzliche Auffanglösung erklärt

Was das Standarddepot ist, wann es greift und wie es sich vom selbst gewählten Altersvorsorgedepot unterscheidet – neutral erklärt auf Basis von BGBl. I 2026 Nr. 156.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Standarddepot: gesetzlich definierte Auffanglösung, wenn keine eigene Produktwahl getroffen wird
  • Anlageformen: ETFs, OGAW-Fonds, bestimmte Investmentfonds und Anleihen (gesetzlich zugelassen)
  • Kosten: gesetzliche Anforderungen; Details in Durchführungsbestimmungen
  • Wechsel: aktives Umschichten in selbst gewähltes Depot möglich
  • Gesetzliche Grundlage: BGBl. I 2026 Nr. 156

Was ist das Standarddepot?

Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) führt mit dem Standarddepot ein zentrales neues Konzept ein. Das Standarddepot ist eine gesetzlich definierte Auffanglösung für Sparerinnen und Sparer, die beim Abschluss eines Altersvorsorgedepots keine aktive Wahl für ein bestimmtes Anlageprodukt treffen. Es sichert damit, dass auch wenig informierte oder entscheidungsscheue Personen eine förderfähige, gesetzlich geregelte Anlage erhalten – ohne aktive Produktwahl treffen zu müssen.

Das Standarddepot verfolgt damit ein wichtiges sozialpolitisches Ziel: Es soll verhindern, dass potenzielle Sparerinnen und Sparer die Altersvorsorge aufschieben, weil sie sich nicht in der Lage fühlen, die richtige Anlageentscheidung zu treffen. Es ist ausdrücklich kein Produkt mit garantierter Rendite, sondern eine gesetzlich geregelte Standardlösung auf Basis der zugelassenen Anlageformen.

Gesetzlich geregelt – BGBl. I 2026 Nr. 156

Das Standarddepot ist eine gesetzliche Pflichtkomponente. Jeder Anbieter, der Altersvorsorgedepots anbietet, muss auch ein Standarddepot bereitstellen.

Unabhängig davon, ob Sie das Standarddepot oder ein selbst gewähltes Depot nutzen: Die staatliche Förderung ist identisch. Berechnen Sie Ihre persönliche Grundzulage mit dem Förderrechner.

Gesetzliche Grundlage

Das Standarddepot ist im Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026) als eigenes Konzept verankert. Der Gesetzgeber hat damit auf Kritik reagiert, dass das bisherige Riester-System für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu komplex war und eine informierte Produktauswahl erschwerte.

Mit dem Standarddepot setzt Deutschland ein Modell um, das in anderen europäischen Ländern unter dem Begriff „Default Option" bekannt ist: Wer keine Wahl trifft, wird in eine vordefinierten, gesetzlich überwachten Anlage aufgenommen. Das schützt vor ungünstigen ad hoc-Entscheidungen und vor dem Nicht-Handeln als schlechtester aller Optionen.

Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Standarddepot – zum Beispiel Diversifikationsvorgaben, Kostenlimits oder Mindestanlagestreuung – werden in Durchführungsverordnungen und BMF-Schreiben konkretisiert. Wir geben auf dieser Seite ausschließlich den gesetzlichen Stand wieder und machen keine eigenen Einschätzungen zu noch nicht regulierten Details.

Merkmale des Standarddepots

Das Standarddepot weist folgende gesetzlich verankerte Eigenschaften auf (Stand BGBl. I 2026 Nr. 156):

  • Gesetzliche Definition: Das Standarddepot ist nicht ein einzelnes Produkt, sondern eine Produktkategorie mit verbindlichen gesetzlichen Anforderungen. Jeder Anbieter muss eine Standarddepot-Option bereithalten.
  • Förderfähigkeit: Das Standarddepot ist vollständig förderfähig. Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus können wie bei einem selbst gewählten Depot beantragt werden.
  • Zugelassene Anlageformen: Das Standarddepot investiert ausschließlich in gesetzlich zugelassene Anlageformen: ETFs, OGAW-Fonds, bestimmte Investmentfonds und bestimmte Anleihen.
  • Kostenregulierung: Der Gesetzgeber sieht Anforderungen an die Kosten des Standarddepots vor, um übermäßige Gebühren zu begrenzen. Die konkreten Grenzwerte werden in Durchführungsbestimmungen geregelt.
  • Wechselmöglichkeit: Sparerinnen und Sparer können das Standarddepot jederzeit durch eine aktive Produktwahl ersetzen, sofern das gewählte Produkt ebenfalls förderfähig ist.

Standarddepot vs. selbst gewähltes Depot

Das Standarddepot und ein selbst gewähltes Altersvorsorgedepot unterscheiden sich in erster Linie bei der Produktauswahl und der Entscheidungsautonomie. Die staatliche Förderung ist in beiden Fällen identisch.

KriteriumStandarddepotSelbst gewähltes Depot
ProduktwahlVom Gesetzgeber vordefiniertAktive Wahl der Sparerin/des Sparers
FörderanspruchVollständig (wie jedes förderfähige Depot)Vollständig
AnlageformenGesetzl. zugelassene StandardprodukteAlle zugelassenen Formen (ETF, OGAW, Anleihen)
AufwandMinimal – kein Vergleich nötigErfordert eigene Recherche
WechselJederzeit in anderes förderfähiges Produkt möglichWechsel zwischen förderfähigen Produkten möglich
KostenReguliert (Limit gesetzlich vorgesehen)Anbieterabhängig

Für eine Erklärung der gesetzlich zugelassenen Anlageformen im Altersvorsorgedepot – also was ETFs, OGAW-Fonds und zugelassene Anleihen bedeuten – empfehlen wir die Seite ETFs im Altersvorsorgedepot.

Wann greift das Standarddepot?

Das Standarddepot ist die gesetzliche Auffanglösung für Fälle, in denen beim Vertragsabschluss keine aktive Produktentscheidung getroffen wird. Das ist typischerweise in folgenden Situationen der Fall:

  • Die Sparerin oder der Sparer möchte so schnell wie möglich mit dem Sparen beginnen, ohne sich vorab mit der Produktauswahl zu befassen.
  • Beim Vertragsabschluss über einen Arbeitgeber oder eine andere Sammelstelle wird kein spezifisches Produkt ausgewählt.
  • Die Sparerin oder der Sparer ist mit den Anlageoptionen nicht vertraut und möchte keine Entscheidung treffen.

Noch nicht abschließend bekannt

Die genauen Ablaufregeln – wann genau das Standarddepot aktiviert wird, welche Fristen für eine nachträgliche Produktwahl gelten und wie der Wechsel technisch abgewickelt wird – werden in Durchführungsbestimmungen geregelt, die nach der Gesetzesverkündung (29.05.2026) erwartet werden.

Anlageformen im Standarddepot

Das Standarddepot investiert ausschließlich in Anlageformen, die das Altersvorsorgereformgesetz ausdrücklich für Altersvorsorgedepots zulässt. Das sind laut BGBl. I 2026 Nr. 156:

  • Exchange Traded Funds (ETFs)
  • OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
  • Bestimmte Investmentfonds
  • Bestimmte Anleihen

Der genaue Produktmix im Standarddepot liegt im Ermessen des jeweiligen Anbieters, solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Details zu den Anlageformen finden Sie auf der Seite ETFs und zugelassene Anlageformen im Altersvorsorgedepot.

Staatliche Förderung berechnen

Egal ob Standarddepot oder selbst gewähltes Depot – die staatliche Förderung ist identisch. Berechnen Sie Ihre persönliche Zulage sofort:

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Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)

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Ihre Förderung im Überblick

Eigenbeitrag/Jahr600,00 €
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180,00 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 360–1.800 €)60,00 €
Gesamtförderung240,00 €
Gesamtbetrag im Depot (Jahr 1)840,00 €
Effektive Förderquote28,57 %

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.

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Häufige Fragen

Quellen & Methodik
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]BGBl. I 2026 Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz, verkündet 29.05.2026
  2. [2]BMF – Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. [3]BMAS – Altersvorsorge und Rentenpolitik
  4. [4]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Altersvorsorge