Altersvorsorgedepot
Kinderzulage im Altersvorsorgedepot: bis zu 300 € pro Kind
Familien profitieren ab 2027 besonders von der staatlichen Förderung. Alle Regeln zur Kinderzulage auf Basis von BGBl. I 2026 Nr. 156 – neutral erklärt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Kinderzulage: beitragsabhängig – 1 € pro € Eigenbeitrag, maximal 300 € pro Kind/Jahr
- Voraussetzung: Kindergeldberechtigung + Mindesteigenbeitrag 120 €/Jahr
- Familienbeispiel (2 Kinder, 1.800 € Beitrag): 540 € (Grundzulage) + 600 € (2 × 300 €) = 1.140 €/Jahr
- Besonderheit: Gesamtförderung kann den Eigenbeitrag übersteigen (z. B. 120 € Beitrag, 2 Kinder → 300 € Förderung)
- Antragspflicht: Ja – kein automatischer Bezug
- Start: 01.01.2027 (BGBl. I 2026 Nr. 156)
Was ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage ist ein zusätzlicher staatlicher Förderanteil im Rahmen des Altersvorsorgedepots. Sie wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt und soll Familien einen besonderen Anreiz bieten, privat für das Alter vorzusorgen. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026) verankert die Kinderzulage als festen Bestandteil der Förderstruktur.
Das Konzept der Kinderzulage ist nicht neu – die Riester-Rente kannte ebenfalls eine Kinderzulage. Allerdings wurde sie im alten System häufig als zu niedrig und bürokratisch kritisiert. Das neue Altersvorsorgedepot erhöht den Betrag pro Kind auf bis zu 300 Euro jährlich und gestaltet den Förderweg grundsätzlich einfacher.
Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt. Damit übersteigt die Gesamtförderung bei Familien mit Kindern die Grundzulage von maximal 540 Euro deutlich. Die Kinderzulage ist nicht mit dem Elterngeld oder anderen familienbezogenen Sozialleistungen zu verwechseln – sie ist ein Bestandteil der Altersvorsorgeförderung.
Gesetzlich geregelt – BGBl. I 2026 Nr. 156
Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Voraussetzung: Kindergeldberechtigung. Start: 01.01.2027.
Wie viel Kinderzulage Sie zusammen mit der Grundzulage erhalten, können Sie mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner sofort berechnen.
Höhe und Berechnung
Die Kinderzulage ist beitragsabhängig: Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird 1 Euro staatliche Kinderzulage pro Euro Eigenbeitrag gewährt – maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Es gibt keine Obergrenze bei der Anzahl der Kinder.
Die Formel lautet: Kinderzulage je Kind = min(Eigenbeitrag, 300 €). Mit einem Jahreseigenbeitrag von mindestens 300 Euro erreicht jedes Kind seinen Höchstbetrag von 300 Euro.
Tabelle: Kinderzulage bei vollem Eigenbeitrag (≥ 1.800 €/Jahr)
| Anzahl Kinder | Kinderzulage | Grundzulage (max.) | Gesamtförderung |
|---|---|---|---|
| 0 (keine Kinder) | 0 € | 540 € | 540 € |
| 1 Kind | 300 € | 540 € | 840 € |
| 2 Kinder | 600 € | 540 € | 1.140 € |
| 3 Kinder | 900 € | 540 € | 1.440 € |
Tabelle: Kinderzulage bei niedrigem Eigenbeitrag (120 €/Jahr)
| Anzahl Kinder | Kinderzulage (1 €/€) | Grundzulage | Gesamtförderung |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 120 € | 60 € | 180 € |
| 2 Kinder | 240 € | 60 € | 300 € |
| 3 Kinder | 360 € | 60 € | 420 € |
Details zur Grundzulage-Staffel finden Sie auf der Seite Grundzulage und Förderstruktur.
Voraussetzungen für die Kinderzulage
Die Kinderzulage wird nicht automatisch gewährt. Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Kindergeldberechtigung: Für das Kind muss Kindergeldberechtigung nach § 32 EStG bestehen. Das umfasst Kinder bis 18 Jahre sowie unter bestimmten Bedingungen bis 25 Jahre (z. B. in Ausbildung oder Studium).
- Eigener Altersvorsorgedepot-Vertrag: Der Elternteil muss selbst einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag führen und den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich leisten.
- Antragstellung: Die Kinderzulage muss aktiv beantragt werden. Kein automatischer Bezug. Die Antragstellung erfolgt über den Depotanbieter oder direkt bei der Bundeszentralstelle für Steuern (BZSt).
- Einfache Zuordnung: Jedes Kind kann nur einem Elternteil zur Kinderzulage zugeordnet werden. Bei getrennt lebenden Eltern muss die Zuordnung klar festgelegt sein.
Familienbeispiel: 1.140 Euro Gesamtförderung
Das folgende Beispiel ist dem Altersvorsorgereformgesetz entnommen und illustriert die Gesamtförderung für eine Familie mit zwei Kindern. Es handelt sich um eine rechnerische Darstellung, keine individuelle Finanzberatung.
Beispiel: Familie mit 2 Kindern (Beitragsjahr 2027)
- Eigenbeitrag pro Jahr
- 1.800 €
- Grundzulage (50 % auf 360 € + 25 % auf 1.440 €)
- 540 €
- Kinderzulage Kind 1
- 300 €
- Kinderzulage Kind 2
- 300 €
- Gesamtförderung
- 1.140 €
- Effektiver Eigenbeitrag nach Förderung
- 660 €
Das Beispiel zeigt: Wer jährlich 1.800 Euro selbst einzahlt und zwei Kinder hat, erhält 1.140 Euro staatliche Förderung. Das entspricht einem Förderanteil von 38,7 % am Gesamtsparbeitrag (1.800 + 1.140 = 2.940 Euro). Familien mit Kindern profitieren überproportional von der Förderstruktur.
Antragstellung und Verwaltung
Die staatliche Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Es ist ein Antrag erforderlich, der entweder beim Depotanbieter oder direkt bei der Bundeszentralstelle für Steuern (BZSt) gestellt wird. Viele Anbieter werden voraussichtlich einen vereinfachten Antragsprozess anbieten, der in die Depoteröffnung integriert ist.
Die genauen Fristen und Modalitäten für die Antragstellung nach dem neuen Altersvorsorgereformgesetz werden in Durchführungs- verordnungen und BMF-Schreiben präzisiert, die nach Verkündung des Gesetzes erwartet werden. Maßgeblich ist die Bundeszentralstelle für Steuern als zuständige Behörde.
Noch nicht abschließend bekannt
Genaue Fristen, Formulare und digitale Antragswege für die Kinderzulage werden erst mit den Durchführungsbestimmungen bekannt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald offizielle Informationen vorliegen.
Zusammenspiel mit der Grundzulage
Kinderzulage und Grundzulage ergänzen sich. Die Grundzulage hängt vom Eigenbeitrag ab und kann maximal 540 Euro betragen. Die Kinderzulage ist ebenfalls beitragsabhängig (1 €/€ bis max. 300 € pro Kind), wird aber separat je Kind berechnet.
Damit entsteht eine besonders familienfreundliche Förderwirkung: Wer viele Kinder hat, aber einen kleineren Eigenbeitrag leistet, erhält trotzdem eine substanzielle Kinderzulage – und die Gesamtförderung kann den Eigenbeitrag sogar übersteigen.
Rechenbeispiel: Gesamtförderung > Eigenbeitrag
- Eigenbeitrag: 120 €/Jahr
- Grundzulage: 50 % × 120 € = 60 €
- Kinderzulage (2 Kinder): 2 × 120 € = 240 €
- Gesamtförderung: 300 € – mehr als der Eigenbeitrag von 120 €
Umgekehrt profitiert auch jemand ohne Kinder von der Grundzulage, wenn der Eigenbeitrag stimmt – für die volle Grundzulage von 540 Euro sind 1.800 Euro Jahresbeitrag erforderlich.
Staatliche Förderung berechnen
Wie hoch ist Ihre persönliche Förderung inklusive Kinderzulage? Geben Sie Eigenbeitrag, Kinderzahl und Alter ein – der Rechner zeigt Ihnen das Ergebnis sofort:
Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)
= 50,00 €/Monat
+200 € Bonus wenn Alter < 25
Ihre Förderung im Überblick
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.
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