Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler

Erstmals uneingeschränkten Zugang zur staatlichen Förderung – ohne GRV-Beiträge. Was sich für Selbstständige ab 01.01.2027 ändert, neutral erklärt auf Basis von BGBl. I 2026 Nr. 156.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige förderberechtigt: ja, ohne GRV-Mitgliedschaft (Unterschied zu Riester)
  • Versorgungswerke: ebenfalls förderberechtigt
  • Grundzulage: max. 540 € / Jahr (wie Arbeitnehmer)
  • Kinderzulage: bis 300 € / Kind (bei Kindergeldberechtigung)
  • Start: 01.01.2027 (BGBl. I 2026 Nr. 156)

Die wichtigste Neuerung für Selbstständige

Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156, verkündet 29.05.2026) öffnet die staatliche Altersvorsorgeförderung erstmals vollständig für Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerks-Mitglieder. Das ist die weitreichendste strukturelle Änderung gegenüber der Riester-Rente.

Bisher war die Riester-Förderung im Kern auf Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausgerichtet. Selbstständige konnten sie nur nutzen, wenn sie freiwillig in die GRV einzahlten – ein Weg, den viele als administrativ aufwendig oder nicht attraktiv genug empfanden. Das Altersvorsorgedepot macht diesen Umweg überflüssig.

Gesetzlich geregelt – BGBl. I 2026 Nr. 156

Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerks-Mitglieder sind ausdrücklich in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Keine GRV-Mitgliedschaft erforderlich. Start: 01.01.2027.

Warum war Riester für Selbstständige problematisch?

Die Riester-Rente war im Jahr 2002 als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Entsprechend war der Förderanspruch grundsätzlich an die Zugehörigkeit zur GRV geknüpft. Selbstständige gehören in der Regel nicht zur GRV – und waren daher zunächst ausgeschlossen.

Eine Ausnahme bestand für Selbstständige, die auf Antrag freiwillig in die GRV einzahlten. Diese Möglichkeit nutzten jedoch nur wenige, da die freiwillige GRV-Mitgliedschaft mit dem Mindestbeitragssatz verbunden war und die Rentenwirkung im Vergleich zu alternativen Vorsorgeformen als begrenzt eingeschätzt wurde.

Das Ergebnis: Obwohl Selbstständige statistisch häufig geringere Altersvorsorge betreiben als Arbeitnehmer, hatten sie keinen direkten Zugang zur staatlich geförderten Riester-Rente. Das Altersvorsorgedepot schließt diese Lücke.

Förderung im Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Selbstständige erhalten im Altersvorsorgedepot die gleiche Förderung wie Arbeitnehmer. Es gibt keine eigenständige „Selbstständigen-Förderstruktur" – die Staffelförderung gilt für alle Berechtigten einheitlich:

Eigenbeitrag/JahrFörderungGilt für Selbstständige?
120 € (Minimum)50 % → 60 €Ja
360 €50 % → 180 €Ja
1.800 € (Maximum Grundzulage)180 € + 360 € → 540 €Ja
Kinderzulage (je Kind)bis 300 €Ja (bei Kindergeldberechtigung)
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig (< 25 J.)Ja

Die vollständige Förderstruktur – mit Rechenbeispielen – ist auf unserer Seite Staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot erklärt. Ihre individuelle Zulage können Sie sofort mit dem Altersvorsorge-Förderung berechnen.

Versorgungswerks-Mitglieder: ebenfalls förderberechtigt

Viele freie Berufe – darunter Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und andere – sind nicht in der gesetzlichen Renten- versicherung pflichtversichert, sondern Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks. Diese zahlen ihre Altersvorsorgepflichtbeiträge in das Versorgungswerk ein, nicht in die GRV.

Das Altersvorsorgereformgesetz schließt auch Versorgungswerks-Mitglieder in den Kreis der Förderberechtigten ein. Damit können Angehörige dieser Berufsgruppen erstmals eine staatlich geförderte ergänzende Privatvorsorge über das Altersvorsorgedepot aufbauen.

Noch nicht abschließend bekannt

Die Detailregelungen für bestimmte Versorgungswerks-Mitglieder und Sonderfälle (z. B. Teilmitgliedschaft, GRV-Befreiungsbescheid) werden in Durchführungsverordnungen und BMF-Schreiben präzisiert.

Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. Rürup-/Basisrente

Für Selbstständige war bisher die Rürup-Rente (Basisrente) die wichtigste staatlich geförderte Altersvorsorgeform. Mit dem Altersvorsorgedepot kommt eine zweite Option hinzu. Beide schließen sich nicht aus.

KriteriumAltersvorsorgedepotRürup-/Basisrente
FörderartDirekte Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage)Steuerl. Sonderausgabenabzug (§ 10 EStG)
AnlageformenETFs, OGAW-Fonds, bestimmte AnleihenRentenversicherungen (kein ETF-Depot)
AuszahlungsformIn Klärung (Details ab 2027)Nur als lebenslange Rente
FlexibilitätDepot (theoretisch flexibler)Sehr gering (nicht kündbar)
VererbbarkeitIn KlärungEingeschränkt (Hinterbliebenenschutz nötig)
Gleichzeitige NutzungJa (neben Rürup möglich)Ja (neben AVD möglich)

Hinweis: Die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots bei Einzahlung und Auszahlung wird durch das BMF konkretisiert. Diese Seite enthält keine steuerliche Beratung.

Was ändert sich ab 01.01.2027?

Ab dem 01.01.2027 können Selbstständige und Freiberufler erstmals direkt ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen, ohne zuvor eine GRV-Mitgliedschaft nachweisen zu müssen. Das ist das unmittelbare Ergebnis des Altersvorsorgereform- gesetzes.

  • Eröffnung eines Altersvorsorgedepots bei einem zertifizierten Anbieter möglich.
  • Beantragung der Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulage – jährlich, auf Antrag.
  • Einzahlung des Mindesteigenbeitrags (120 € / Jahr) zum Erhalt der Förderung.
  • Wahl zwischen Standarddepot und selbst gewähltem förderfähigen Depot.

Neue Riester-Verträge werden ab dem 01.01.2027 nicht mehr staatlich gefördert. Bestehende Riester-Verträge laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter.

Förderung als Selbstständige/r berechnen

Selbstständige erhalten dieselbe Grundzulage wie Arbeitnehmer. Berechnen Sie Ihre persönliche Förderung – kostenlos, direkt im Browser:

Altersvorsorgedepot-Förderrechner

Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)

= 50,00 €/Monat

+200 € Bonus wenn Alter < 25

Ihre Förderung im Überblick

Eigenbeitrag/Jahr600,00 €
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180,00 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 360–1.800 €)60,00 €
Gesamtförderung240,00 €
Gesamtbetrag im Depot (Jahr 1)840,00 €
Effektive Förderquote28,57 %

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.

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Häufige Fragen

Quellen & Methodik
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]BGBl. I 2026 Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz, verkündet 29.05.2026
  2. [2]BMF – Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. [3]BMAS – Altersvorsorge und Rentenpolitik
  4. [4]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Altersvorsorge