Riester-Wechsel

Vom Riester ins Altersvorsorgedepot wechseln

Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Riester-Nachfolger. Wir erklären, wie eine Übertragung funktioniert, was dabei steuerlich passiert und wann ein Wechsel erwogen werden kann.

Zuletzt aktualisiert am

Lesezeit: 8 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Das Altersvorsorgedepot (AVD) löst Riester ab 01.01.2027 ab. Bestehende Riester-Verträge können als begünstigte Übertragung in das AVD überführt werden. Dabei bleiben alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile erhalten.

Inhaltsverzeichnis

  • Das Altersvorsorgedepot: Der gesetzliche Riester-Nachfolger
  • Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge
  • Warum ein Wechsel erwogen werden könnte
  • Wann ein Wechsel weniger vorteilhaft sein könnte
  • Der Übertragungsprozess im Detail
  • Steuerliche Aspekte der Übertragung
  • Vergleich: Riester vs. Altersvorsorgedepot für den Wechsler
  • Praxisbeispiel
  • Fazit: Wann der Wechsel richtig ist

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Das Altersvorsorgedepot: Der gesetzliche Riester-Nachfolger

Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2027 das bisherige Riester-System grundlegend reformiert. Das neue Zentrum der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist das Altersvorsorgedepot (AVD). Es gibt drei Varianten: das Standarddepot (Basisvariante), das Garantieprodukt (für sicherheitsorientierte Sparer) und das freie Altersvorsorgedepot (mit individuelleren Anlageoptionen).

Bestehende Riester-Verträge können per begünstigter Übertragung in ein AVD-Produkt übergeführt werden. Neu abgeschlossene Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich – bestehende Verträge genießen jedoch Bestandsschutz.

Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge

Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, darf diesen nach altem Recht weiterführen. Die Zulagenauszahlung und der Sonderausgabenabzug bleiben nach bisherigem Recht bestehen. Eine Übertragung ins AVD ist eine freiwillige Entscheidung.

Wichtig: Wird der Riester-Vertrag nach dem 31.12.2026 fortgeführt, gelten die alten Förderkonditionen weiter. Sie genießen also keine automatischen Nachteile durch Nichtwechseln – aber auch keine automatischen Vorteile des neuen AVD-Systems.

Warum ein Wechsel erwogen werden könnte

Es gibt mehrere Gründe, die einen Wechsel ins AVD interessant machen könnten:

Höhere Renditeerwartung. Das AVD (insbesondere das Standarddepot) ist konsequent auf kostengünstige, renditeorientierte Anlagestrategien ausgerichtet. Teure Riester-Rentenversicherungen mit hohen Garantiekosten bieten häufig geringere Renditepotenziale.

Mehr Transparenz. Das Standarddepot unterliegt einem gesetzlichen Kostendeckel (1 % p. a.) und klaren Berichtsanforderungen. Viele ältere Riester-Produkte sind deutlich weniger transparent.

Vereinfachte Struktur. Das AVD ist konzipiert als einfaches, verständliches Produkt ohne versicherungstechnische Fachsprache.

Veränderte Lebensumstände. Wer in Rente geht, seinen Arbeitgeber wechselt oder die Familie verändert, möchte möglicherweise einen Neustart mit einem modernen Produkt.

Wann ein Wechsel weniger vorteilhaft sein könnte

Nicht jeder Riester-Vertrag ist ein Kandidat für die Übertragung. Insbesondere:

  • Verträge mit hohem angesammelten Kapital und einem garantierten Rentenfaktor können durch den Wechsel Rechtssicherheit verlieren.
  • Kurze verbleibende Zeit bis zur Rente: Das AVD-Standarddepot ohne Garantien trägt ein Marktrisiko. Wer in wenigen Jahren Rente plant, sollte das Verlustrisiko kalkulieren.
  • Niedrige Übertragungswerte durch Stornoabzüge: Wenn der bisherige Anbieter hohe Abzüge erhebt, kann die Übertragung per Saldo nachteilig sein.

Der Übertragungsprozess im Detail

Schritt 1: Analyse des bestehenden Vertrags. Fordern Sie beim bisherigen Anbieter eine aktuelle Wertmitteilung an und erkundigen Sie sich nach möglichen Übertragungskosten sowie bestehenden Garantien.

Schritt 2: AVD-Anbieter wählen. Ab 2027 bieten zugelassene Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften AVD-Produkte an. Vergleichen Sie Kosten, Anlageoptionen und Service.

Schritt 3: Antrag beim neuen Anbieter stellen. Der neue Anbieter initiiert den Übertragungsprozess. Sie benötigen Ihre Riester-Zertifizierungsnummer und Steueridentifikationsnummer.

Schritt 4: Warten auf Abwicklung. Der alte Anbieter hat bis zu drei Monate nach Kalenderquartalsende Zeit. Ihr Kapital wird dann inklusive Zulagen übertragen.

Schritt 5: Anlage im AVD festlegen. Nach der Übertragung treffen Sie die Anlageentscheidung im neuen Produkt.

Steuerliche Aspekte der Übertragung

Die begünstigte Übertragung ist steuerneutral. Das übertragene Kapital muss nicht versteuert werden, und es entstehen keine Rückforderungen von Zulagen. Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt bestehen: Auszahlungen aus dem geförderten Kapitalstock werden als Einkommen besteuert.

Praktischer Tipp: Wertmitteilung anfordern

Bevor Sie eine Übertragungsentscheidung treffen, sollten Sie die aktuelle Wertmitteilung Ihres Riester-Vertrags anfordern und gezielt nach folgenden Kennzahlen fragen:

  • Aktueller Vertragswert
  • Übertragungswert (nach Abzügen)
  • Rückkaufswert (falls Kündigung)
  • Laufende Jahreskosten in Euro
  • Garantierter Rentenfaktor (falls vorhanden)

Diese Informationen ermöglichen einen informierten Vergleich mit dem neuen AVD-Produkt.

Praxisbeispiel

Situation: Ein Arbeitnehmer (36 Jahre) hat einen Riester-Fondssparplan mit 9.000 Euro Guthaben. Er möchte Schritt für Schritt ins Altersvorsorgedepot wechseln.

Vollständiger Wechsel-Ablauf:

SchrittAktionZeitrahmen
1Übertragungswert beim alten Anbieter anfragen1–2 Wochen
2AVD-Depot beim neuen Anbieter eröffnen1–3 Werktage
3Übertragungsformular beim neuen Anbieter einreichenSofort
4Alter Anbieter überweist Übertragungswert direkt4–8 Wochen
5ETF im neuen Depot wählen + Sparplan einrichtenSofort nach Gutschrift
6Freistellungsauftrag beim neuen Anbieter einrichtenSofort
7Zulagenantrag für laufendes Jahr stellenBis Jahresende

Wichtig: Der Übertragungswert darf niemals über ein eigenes Konto geleitet werden — das gilt als schädliche Verwendung und löst Zulagenrückforderung + Steuernachzahlung aus.

Risikohinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar.

Stand: Juli 2026

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Weiterführende Begriffe

Für ein tieferes Verständnis der Themen in diesem Artikel empfehlen wir folgende Glossareinträge:

  • Altersvorsorge — Überblick über alle Formen der privaten und staatlichen Altersvorsorge
  • Rentenversicherung — Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
  • ETF — Exchange Traded Funds: kostengünstige, börsengehandelte Indexfonds
  • Abgeltungssteuer — Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
  • Sparerpauschbetrag — Jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) auf Kapitalerträge
  • Zinseszins — Wie Erträge auf bereits erzielte Erträge weiterwachsen

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Das Altersvorsorgedepot im Detail: Was Wechsler erwartet

Wer seinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot überträgt, betritt ein System mit neuen Regeln. Die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Riester-Logik sollten vor der Entscheidung klar sein.

Keine Versicherungshülle mehr

Das AVD-Standarddepot ist ein reines Depot – kein Versicherungsprodukt. Das bedeutet: keine eingebaute Rentenversicherung, kein garantierter Rentenfaktor und keine automatische lebenslange Rentenzahlung aus dem Depot heraus. Die Umwandlung in eine lebenslange Rente in der Auszahlungsphase muss separat organisiert werden, zum Beispiel durch den Kauf einer Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt.

Gesetzlicher Kostendeckel

Das Standarddepot unterliegt einem gesetzlichen Kostendeckel von 1 % pro Jahr auf das verwaltete Vermögen. Das ist eine bedeutende Begrenzung im Vergleich zu manchen Riester-Produkten, die jährliche Gesamtkosten von 2 % oder mehr aufweisen können. Wichtig: Der Kostendeckel bezieht sich auf die Depot-Verwaltungsgebühren des Anbieters. Die ETF-internen Kosten (TER) kommen zusätzlich hinzu, sind aber bei günstigen ETFs gering.

Anlagefreiheit innerhalb regulierter Grenzen

Das Standarddepot erlaubt die Anlage in ETFs und andere regulierte Anlagevehikel. Dabei gelten Anlagevorschriften, die das Risiko begrenzen (z. B. keine exotischen Derivate, keine nicht diversifizierten Einzelwetten). Die Anlageentscheidung liegt beim Sparer.

Vergleich: Riester vs. AVD für den Wechsler

MerkmalKlassischer Riester-VertragAVD-Standarddepot
KostendeckelNein (marktabhängig)1 % p. a. (gesetzlich)
ETF-Anlage möglichTeilweiseJa
Biometrisches RisikoJe nach ProduktNein
Transparenz der KostenVariabelHoch (gesetzliche Offenlegung)
RentenphaseIntegriert (RV)Separat zu organisieren

Strategische Überlegungen vor dem Wechsel

Der Wechsel ins AVD ist keine Entscheidung, die man spontan treffen sollte. Folgende strategische Überlegungen verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Zeitpunkt des Wechsels

Wechsler sollten den Zeitpunkt sorgfältig wählen. Ein Wechsel kurz vor Jahresende stellt sicher, dass der Dauerauftrag für das laufende Jahr noch beim alten Anbieter lief und die Zulage sichergestellt ist. Gleichzeitig ist das neue AVD rechtzeitig für das nächste Beitragsjahr aktiv.

Höhe der Eigenbeiträge nach dem Wechsel

Im AVD können Eigenbeiträge eingebracht werden, die analog zur Riester-Förderung behandelt werden. Der Sockelbeitrag und die Voraussetzungen für volle Förderung sind durch das Gesetz festgelegt. Eine zu niedrige Einzahlung kann die Förderquote senken.

Überprüfung nach dem ersten Jahr

Wer gewechselt hat, sollte nach einem Jahr überprüfen: Ist die Zulage korrekt eingegangen? Wie hat sich das Depot entwickelt? Entspricht die Anlageentscheidung den eigenen Zielen? Diese jährliche Überprüfung hilft, den Überblick zu behalten und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Praktische Erfahrungswerte aus dem Übertragungsprozess

Der Übertragungsprozess kann mehrere Monate dauern. Erfahrungswerte aus dem Riester-System zeigen, dass der alte Anbieter die gesetzlich vorgegebene Frist (bis zu drei Monate nach Quartalsende) oft ausschöpft. Wer den Wechsel bis Ende Oktober einleitet, kann damit rechnen, dass die Übertragung bis spätestens Ende Januar des Folgejahres abgeschlossen ist.

Während der Übertragungsphase ist das Kapital nicht investiert. Wer bei einem Wechsel in einem Aufwärtsmarkt investiert ist, muss bedenken, dass er diese Marktphase teilweise verpasst. Umgekehrt schützt die Übergangsphase vor Verlusten in einem fallenden Markt. Das macht eine Markttiming-Strategie beim Wechsel impraktikabel.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Riester-ins-AVD-Wechsel

Rund um den Wechsel ins Altersvorsorgedepot bestehen viele Fragen. Die folgende Zusammenstellung der häufigsten Fragen hilft, die wesentlichen Aspekte zu verstehen.

Frage: Verliere ich meine angesammelten Zulagen beim Wechsel?

Nein. Bei einer begünstigten Übertragung werden die angesammelten Zulagen vollständig in das neue Produkt übertragen. Sie gehen nicht verloren. Schädlich wäre nur, wenn das Kapital auf ein eigenes Konto überwiesen würde – das ist bei einer begünstigten Übertragung ausdrücklich nicht der Fall.

Frage: Kann ich während der Übertragungszeit nicht auf das Kapital zugreifen?

Richtig: Während der Übertragungsphase ist das Kapital beim alten Anbieter gebunden, bis es an den neuen Anbieter überwiesen wird. Ein Zugriff auf das Kapital während dieser Zeit würde als schädliche Verwendung gelten.

Frage: Kann ich mehrere Riester-Verträge in ein AVD übertragen?

Grundsätzlich ja. Wenn mehrere Riester-Verträge bestehen, können diese in ein einziges AVD-Produkt konsolidiert werden. Die Übertragungen müssen nacheinander beantragt werden.

Frage: Muss ich im AVD Beiträge einzahlen?

Ein Mindesteigenbeitrag ist für die volle AVD-Förderung erforderlich (Details durch das Gesetz geregelt). Das Kapital aus dem alten Riester-Vertrag ist aber auch ohne laufende Eigenbeiträge sicher im neuen Depot.

Vergleich: Wechsel ins Standarddepot vs. Wechsel ins AVD-Depot mit individuellen Optionen

MerkmalAVD-StandarddepotFreies AVD
KostendeckelGesetzlich (1 % p. a.)Nicht direkt gedeckelt
AnlageoptionenRegulierte ETFs und FondsErweiterte Optionen
ZielgruppeBreite BevölkerungAnlage-affine Sparer
Staatliche FörderungJaJa

Das Standarddepot ist für die meisten Sparer die unkompliziertere Option. Das freie AVD richtet sich an Personen, die gezielt in spezifischere Anlageprodukte investieren möchten.

Nach dem Wechsel: Die ersten 12 Monate

Die ersten zwölf Monate nach einem Wechsel ins AVD sind eine wichtige Orientierungsphase:

Monat 1–2: Eingangsbestätigung und Kontoeröffnung prüfen. Anlageentscheidung treffen oder bestätigen. Dauerauftrag für laufende Eigenbeiträge einrichten.

Monat 3–6: Erste Wertentwicklung beobachten. Depotauszüge prüfen. Zulagenantrag für das laufende Jahr stellen (sofern noch nicht automatisch eingerichtet).

Monat 7–12: Jahresüberblick vorbereiten. Beitragsoptimierung prüfen (stimmt der Eigenbeitrag für die volle Förderung?). Steuererklärung vorbereiten.

Nach 12 Monaten: Jährliche Überprüfung etablieren. Anlageentscheidung bei veränderten Umständen ggf. anpassen. Langfristig an der gewählten Strategie festhalten.

Fazit: Wann der Wechsel richtig ist

Ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Klare Signale für einen sinnvollen Wechsel sind: hohe laufende Kosten im alten Vertrag, lange verbleibende Laufzeit, keine wertvollen spezifischen Vertragsmerkmale wie besonders günstige Renditebedingungen, und der Wunsch nach einem einfachen, transparenten Produkt.

Klare Signale gegen einen Wechsel: sehr kurze Restlaufzeit, wertvolle vertragsspezifische Merkmale, die beim Wechsel verloren gehen, sowie hohe Stornoabzüge, die den Vorteil eines Wechsels neutralisieren.

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Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156)
  2. [2]Bundesministerium der Finanzen – Riester-Rente
  3. [3]Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Altersvorsorge
  4. [5]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  5. [6]Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

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