Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente: alle Unterschiede

Förderung, Anlageformen, Garantie, Kosten und Übergangsregelungen – sachlicher Vergleich beider Systeme auf Basis von BGBl. I 2026 Nr. 156. Keine Empfehlung.

Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ablösung: Ab 01.01.2027 keine neuen Riester-Verträge mehr staatlich gefördert
  • Bestehende Riester-Verträge: laufen unter bisherigen Bedingungen weiter (Bestandsschutz)
  • Anlageformen: AVD erlaubt ETFs ohne Beitragsgarantie; Riester hatte Garantiepflicht
  • Selbstständige: AVD offen ohne GRV-Mitgliedschaft; Riester erforderte GRV
  • Gesetzliche Grundlage: BGBl. I 2026 Nr. 156

Grundunterschiede auf einen Blick

Das Altersvorsorgedepot (AVD) tritt ab dem 01.01.2027 als staatlich gefördertes Vorsorgemodell an die Stelle der Riester-Rente. Beide Systeme teilen das Grundprinzip: staatliche Förderung für private Altersvorsorge. Sie unterscheiden sich jedoch in Förderstruktur, Anlageformen, Garantiemodell und Förderkreis erheblich.

Diese Seite stellt die zentralen Unterschiede sachlich gegenüber. Wir geben ausschließlich den gesetzlichen Stand wieder und machen keine Wertung, welches System „besser" ist – das ist eine individuelle Abwägungsfrage.

Altersvorsorgedepot (ab 01.01.2027)

  • • Zulagenbasierte Förderung (Staffelmodell)
  • • ETFs, OGAW-Fonds, bestimmte Anleihen erlaubt
  • • Keine gesetzliche Beitragsgarantie
  • • Selbstständige ohne GRV-Mitgliedschaft förderberechtigt

Riester-Rente (bis 31.12.2026 für Neuverträge)

  • • Pauschale Zulagen + Sonderausgabenabzug
  • • Versicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne
  • • 100%-Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben
  • • GRV-Mitgliedschaft Grundvoraussetzung

Vollständige Vergleichstabelle

KriteriumAltersvorsorgedepotRiester-Rente
Start / Ende NeuverträgeAb 01.01.2027Neuverträge bis 31.12.2026 förderbar
FörderartZulagen (Staffelmodell)Pauschale Zulagen + opt. Sonderausgabenabzug
Max. Grundzulage540 € / Jahr175 € / Jahr (alt)
KinderzulageBis 300 € / Kind / Jahr185 € / Kind / Jahr (nach 2007 geboren: 300 €)
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig (< 25 J.)200 € einmalig (< 25 J., Riester)
Mindesteigenbeitrag120 € / Jahr4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (mind. 60 €, max. 2.100 €)
BeitragsgarantieKeine gesetzliche Garantie100 % der eingezahlten Beiträge
AnlageformenETFs, OGAW-Fonds, bestimmte AnleihenVersicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne, Wohn-Riester
SelbstständigeFörderberechtigt (ohne GRV)Nur mit freiwilliger GRV-Mitgliedschaft
VersorgungswerkeFörderberechtigtGrundsätzlich nicht (Ausnahmen möglich)
AuszahlungDetails in KlärungMind. 30 % Einmalentnahme möglich; Rest als Rente
KostenReguliert (Details in Durchführungsbestimmungen)Anbieterabhängig (tlw. hohe Abschlusskosten kritisiert)

Quellen: BGBl. I 2026 Nr. 156 (AVD); §§ 10a, 79 ff. EStG (Riester). Einzelne Angaben zur Riester-Rente können je nach Produktart und Vertragsbedingungen abweichen.

Förderung im Vergleich

Die Förderstruktur des Altersvorsorgedepots ist deutlich anders aufgebaut als bei Riester. Riester kannte eine pauschale Grundzulage (zuletzt 175 Euro jährlich) und einen Mindesteigenbeitrag, der prozentual vom Vorjahreseinkommen abhängt – maximal 2.100 Euro jährlich, aus dem der Steuervorteil berechnet wurde.

Das Altersvorsorgedepot ersetzt dies durch ein Staffelmodell: 50 % auf bis zu 360 Euro Eigenbeitrag und 25 % auf 360,01 bis 1.800 Euro Eigenbeitrag. Die maximale Grundzulage von 540 Euro liegt damit deutlich über der alten Riester-Grundzulage von 175 Euro.

Für Gutverdiener war bei Riester der Sonderausgabenabzug häufig günstiger als die Zulage. Ob das Altersvorsorgedepot einen vergleichbaren steuerlichen Vorteil bietet, wird durch das BMF geregelt. Diese Seite enthält keine steuerliche Beratung.

Detaillierte Informationen zur Förderstruktur des Altersvorsorgedepots finden Sie auf: Staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot. Berechnen Sie Ihre konkrete Grundzulage mit dem Altersvorsorgedepot-Förderrechner.

Anlageformen und Garantiemodell

Die Riester-Rente verlangte für alle zertifizierten Produkte eine 100-prozentige Beitragsgarantie: Beim Rentenbeginn mussten mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen nominal vorhanden sein. Für Fondssparpläne hatte das weitreichende Konsequenzen: Bei fallenden Kursen mussten Anbieter in sicherere, oft renditeschwächere Anlagen umschichten, um die Garantie zu erfüllen. Das begrenzte die Renditechancen erheblich.

Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese gesetzliche Garantiepflicht. Das Kapital kann dauerhaft vollständig in ETFs und Fonds investiert bleiben, ohne durch Garantie- anforderungen in sichere Anlagen umgeschichtet werden zu müssen. Damit ist das Verlustrisiko höher, aber auch das Renditepotenzial größer – über einen langen Anlagehorizont.

Das ist keine Bewertung. Ob das Risikoprofil zur persönlichen Situation passt, ist eine individuelle Frage.

Selbstständige: der entscheidende Unterschied

Bei der Riester-Rente waren Selbstständige grundsätzlich nicht förderberechtigt, sofern sie nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten. Das Altersvorsorgedepot hebt diese Einschränkung auf: Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerks-Mitglieder sind ausdrücklich und ohne GRV-Voraussetzung förderberechtigt.

Das ist strukturell die größte Öffnung gegenüber dem Riester-System. Für Selbstständige, die bisher keine geförderte private Altersvorsorge aufbauen konnten, eröffnet das Altersvorsorgedepot einen direkten Zugang zur staatlichen Förderung.

Details zu diesem Thema finden Sie auf: Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler.

Übergangsregelungen für bestehende Riester-Verträge

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Die bisherigen Förderbedingungen – Grundzulage, Kinderzulage, Sonderausgabenabzug – gelten für bereits abgeschlossene Verträge weiter, solange diese nicht gekündigt werden. Eine Zwangskündigung oder Umwandlung ist nicht vorgesehen.

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht jedoch Regelungen vor, die eine freiwillige Übertragung des Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot ermöglichen sollen. Die genauen Bedingungen für eine solche Übertragung – insbesondere steuerliche Konsequenzen, Fristen und eventuelle Kosten – werden in Durchführungsbestimmungen und BMF-Schreiben konkretisiert.

Noch nicht abschließend bekannt

Genaue Übergangsregelungen (Übertragungsmodalitäten, Fristen, steuerliche Behandlung) werden erst in den nachgelagerten Durchführungsbestimmungen bekannt. Wir aktualisieren diese Seite laufend.

Altersvorsorge-Förderung berechnen

Vergleiche konkret: Wie viel staatliche Förderung würden Sie im Altersvorsorgedepot erhalten? Tragen Sie Ihre Daten ein:

Altersvorsorgedepot-Förderrechner

Förderberechnung auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I 2026 Nr. 156, gültig ab 01.01.2027)

= 50,00 €/Monat

+200 € Bonus wenn Alter < 25

Ihre Förderung im Überblick

Eigenbeitrag/Jahr600,00 €
Grundzulage Stufe 1 (50 % auf erste 360 €)180,00 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 360–1.800 €)60,00 €
Gesamtförderung240,00 €
Gesamtbetrag im Depot (Jahr 1)840,00 €
Effektive Förderquote28,57 %

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Förderberechnung auf Basis der gesetzlichen Werte (BGBl. I 2026 Nr. 156). Er ersetzt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung.

Zur vollständigen Rechner-Seite

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Häufige Fragen

Quellen & Methodik
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]BGBl. I 2026 Nr. 156 – Altersvorsorgereformgesetz, verkündet 29.05.2026
  2. [2]BMF – Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge
  3. [3]BMAS – Altersvorsorge und Rentenpolitik
  4. [4]Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Riester-Kritik und AVD