Riester-Wechsel

Riester übertragen oder kündigen: Schädliche Verwendung vermeiden

Eine Kündigung des Riester-Vertrags ist meist teuer: Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die begünstigte Übertragung ist die Alternative.

Zuletzt aktualisiert am

Lesezeit: 8 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, löst eine schädliche Verwendung aus: Alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden. Die begünstigte Übertragung auf ein anderes zertifiziertes Produkt ist die Alternative.

Schädliche Verwendung: Was sie bedeutet

Das Riester-System ist an eine zweckgebundene Altersvorsorge geknüpft. Wer das angesparte Kapital vorzeitig entnimmt oder den Vertrag kündigt, ohne die staatliche Förderung ordnungsgemäß zu beenden, löst eine sogenannte schädliche Verwendung aus.

Bei einer schädlichen Verwendung fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle erhaltenen Zulagen zurück. Zusätzlich muss der steuerliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug zurückerstattet werden: Das Finanzamt setzt einen Rückforderungsbescheid an, der die gesamten Steuererstattungen der Laufzeit zurückverlangt.

Das bedeutet in der Praxis: Wer über viele Jahre Zulagen und Steuerersparnisse erhalten hat und nun kündigt, kann erhebliche Rückzahlungen leisten müssen – oft mehrere tausend Euro .

Inhaltsverzeichnis

  • Schädliche Verwendung: Was sie bedeutet
  • Was gilt als schädliche Verwendung?
  • Was keine schädliche Verwendung ist
  • Die begünstigte Übertragung als Ausweg
  • Kosten der schädlichen Verwendung berechnen
  • Ausnahmen und Sonderregelungen
  • Fazit: Kündigung gut überlegen
  • Praxisbeispiel
  • Weiterführende Begriffe
  • Weiterführende Informationen
  • Quellen

Was gilt als schädliche Verwendung?

  • Kündigung des Riester-Vertrags mit Auszahlung des Kapitals
  • Vorzeitige Entnahme des Kapitals vor dem 62. Lebensjahr (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen: 60. Lebensjahr)
  • Verlegung des Wohnsitzes in einen Staat außerhalb der EU/EWR (bei bestimmten Fallkonstellationen)
  • Eigennutzung von Wohn-Riester-Mitteln für nicht wohnungsbezogene Zwecke

Ergänzend: Schädliche Verwendung liegt immer dann vor, wenn die Nutzung des Kapitals oder die Vertragsbeendigung dazu führt, dass die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind und die staatlichen Vorteile zurückgefordert werden. Welche genaue Vertragskonstellation konkret zur Rückforderung führt, hängt vom Vertragstyp (Rentenversicherung, Fondssparplan, Wohn-Riester) und vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ab.

Was keine schädliche Verwendung ist

  • Beitragsfreistellung (Vertrag bleibt bestehen, keine Beiträge)
  • Begünstigte Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag
  • Übertragung auf das neue AVD-Produkt (ab 2027)
  • Wechsel des Anbieters mit vollständiger Übertragung des Kapitals

Wichtig ist: Nicht jede Änderung oder Auszahlung ist automatisch schädlich. Eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag oder ein entsprechendes Nachfolgeprodukt schützt in der Regel die bereits erhaltene Förderung. Diese Option sollten Sie prüfen, bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen.

Die begünstigte Übertragung als Ausweg

Die wichtigste Alternative zur schädlichen Verwendung ist die begünstigte Übertragung. Dabei wird das gesamte Kapital – inklusive staatlicher Zulagen – auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Voraussetzung: Der neue Vertrag muss ebenfalls staatlich zertifiziert sein (Riester-Produkt oder ab 2027 AVD) .

Was Sie bei einer begünstigten Übertragung beachten sollten:

  • Formeller Antrag: Sie benötigen in der Regel einen Übertragungsauftrag an Ihren bisherigen Anbieter und an den neuen Anbieter. Fragen Sie frühzeitig die benötigten Formulare an.
  • Übertragungsbetrag: Der komplette Förderstand (inkl. Zulagen) wird in der Regel übertragen; der neue Vertrag übernimmt die Historie.
  • Gebühren: Manche Anbieter berechnen eine Übertragungsgebühr. Vergleichen Sie deshalb vorab die Kosten.
  • Fristen: Die Bearbeitungsdauer kann variieren; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über den übernommenen Förderstand an.

Praktischer Ablauf (Kurz-Checkliste):

  1. Anbieter kontaktieren und Übertragungsformular anfordern.
  2. Bestätigung über erhaltene Zulagen und Steuerersparnisse einfordern.
  3. Angebot beim neuen Anbieter prüfen (Kosten, Vertragsbedingungen).
  4. Übertragungsauftrag erteilen und Bestätigung aufbewahren.

Interne Links: Informieren Sie sich auch zu verwandten Themen wie Altersvorsorge, ETF oder einem Standarddepot, falls Sie Kapital anders strukturieren möchten.

Kosten der schädlichen Verwendung berechnen

Wenn Sie abwägen, ob eine Kündigung trotzdem sinnvoll sein könnte (z. B. bei dringendem Liquiditätsbedarf), sollten Sie die tatsächlichen Rückforderungsbeträge kennen. Fordern Sie beim Anbieter eine Aufstellung aller erhaltenen Zulagen seit Vertragsbeginn an. Addieren Sie die steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug (Ihre Steuererstattungen).

Schritt-für-Schritt-Rechnung:

  1. Summe aller erhaltenen Zulagen seit Vertragsbeginn (Zulagenaufschlüsselung vom Anbieter).
  2. Summe der zu viel in Anspruch genommenen Sonderausgabenabzüge (Finanzamt-Rückforderungsbasis).
  3. Eventuelle Storno- oder Verwaltungskosten, die der Anbieter bei Auszahlung einbehält.
  4. Rückkaufswert laut Anbieter (ausgewiesen auf der Vertragsabrechnung).

Endbetrag bei schädlicher Verwendung = (Zulagen + steuerliche Rückforderungen) − Rückkaufswert − Anbieterabzüge

Hinweis: Manche Verträge weisen einen sogenannten Übertragungswert aus, der höher ist als der sofort ausgezahlte Rückkaufswert. Vergleichen Sie daher immer beides.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, fordern Sie eine schriftliche Übersicht vom Anbieter an und nutzen Sie einen Vergleichs- oder Entscheidungsrechner [Anbieter/extern oder interner Rechner] (/rechner) für die Gegenüberstellung.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt einige gesetzliche Ausnahmen, bei denen das Kapital ohne schädliche Verwendung genutzt werden kann:

  • Entnahme für Wohneigentum: Bei Wohn-Riester kann das angesparte Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden (Wohnförderkonto-Regelung). Die Nutzung ist an spezifische Bedingungen gekoppelt; prüfen Sie die Einzelheiten im Vertrag.
  • Krankheit oder Tod: In bestimmten Fällen von schwerer Pflegebedürftigkeit oder Tod gelten Sonderregelungen, die eine vorzeitige Nutzung erleichtern.
  • Geringer Vertragswert: Für sehr niedrige Vertragswerte können vereinfachte Regelungen gelten.

Prüfen Sie im Einzelfall, ob eine solche Ausnahme zutrifft. Beantragen Sie zur Sicherheit eine formelle Auskunft bei der ZfA oder lassen Sie sich die Rechtslage schriftlich vom Anbieter bestätigen.

Fazit: Kündigung gut überlegen

Eine Kündigung des Riester-Vertrags sollte wirklich das letzte Mittel sein. Die Rückforderungsbeträge können erheblich sein, und das tatsächlich ausgezahlte Kapital ist oft deutlich niedriger als erwartet. Die begünstigte Übertragung auf ein AVD-Produkt oder einen anderen zertifizierten Vertrag ist in den meisten Fällen die bessere Alternative.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie folgende Schritte durchlaufen:

  • Kosten und Rückforderungen genau aufschlüsseln lassen.
  • Alternative Optionen prüfen: Übertragung, Beitragsfreistellung, Anpassung der Beitragszahlungen.
  • Bei Wohnwünschen prüfen, ob Wohn-Riester-Regelungen greifen.
  • Bei komplexen Fällen: Eine schriftliche Auskunft der ZfA anfordern oder eine fachkundige, unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Interne Links zur weiteren Vertiefung: Geldanlage, Tagesgeld, Rechner.

Praxisbeispiel

Situation: Ein Arbeitnehmer (38 Jahre) hat einen Riester-Fondssparplan mit 11.000 Euro Guthaben . Davon entfallen 3.200 Euro auf staatliche Zulagen . Er überlegt zu kündigen.

Kündigung vs. Übertragung:

KriteriumKündigungÜbertragung ins AVD
Staatliche ZulagenMüssen zurückgezahlt werdenBleiben erhalten
SteuervorteileMüssen zurückgezahlt werdenBleiben erhalten
AuszahlungRückkaufswert sofortÜbertragungswert direkt zum neuen Anbieter
KostenStornogebühren möglichÜbertragungsgebühren möglich

Im Beispiel: Bei Kündigung erhält er ca. 7.800 Euro (11.000 minus 3.200 Zulagen minus eventuelle Stornogebühren) . Bei Übertragung ins AVD erhält er alle 11.000 Euro als Übertragungswert — ohne Verlust der Förderung.

Rechenweg (vereinfachte Darstellung):

  • Rückkaufswert laut Anbieter: 7.800 Euro .
  • Rückforderungen (Zulagen + Steuererstattungen): 3.200 Euro + ggf. Steuererstattungen .

Ergebnis: Kündigung führt zu Nettoverlust gegenüber Übertragung. Ausnahme: Wenn Anbieterkosten so hoch sind, dass Fortführung unwirtschaftlich ist.

Risikohinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar.

Stand: Juli 2026

Weiterführende Begriffe

Für ein tieferes Verständnis der Themen in diesem Artikel empfehlen wir folgende Glossareinträge:

  • Altersvorsorge — Überblick über alle Formen der privaten und staatlichen Altersvorsorge
  • Rentenversicherung — Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
  • ETF — Exchange Traded Funds: kostengünstige, börsengehandelte Indexfonds
  • Abgeltungssteuer — Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
  • Sparerpauschbetrag — Jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) auf Kapitalerträge
  • Zinseszins — Wie Erträge auf bereits erzielte Erträge weiterwachsen
  • Rückkaufswert — Begriffserklärung zum ausgezahlten Kapital bei Kündigung
  • Übertragungswert — Wert, der bei einer Übertragung auf einen anderen Vertrag übernommen wird

(Achten Sie beim Anklicken der Glossareinträge auf die jeweiligen Detailseiten zu Zertifizierung, Gebühren und Fristen.)

Weiterführende Informationen

Quellen

[1] Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA): Informationen zu Zulagen und Rückforderung.

[2] Bundesministerium der Finanzen (BMF): Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen.

[3] EUR-Lex / Rechtsgrundlagen zur Altersvorsorge (EU-Recht und Umsetzungsregelungen).

[4] BaFin: Hinweise zur Aufsicht über Versicherungs- und Finanzprodukte.

[5] Deutsche Bundesbank / Publikationen zur privaten Altersvorsorge und Sparverhalten.

Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156)
  2. [2]Bundesministerium der Finanzen – Riester-Rente
  3. [3]Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Altersvorsorge
  4. [4]Deutsche Rentenversicherung Bund
  5. [5]Deutsche Bundesbank – Publikationen zu Sparverhalten und privater Altersvorsorge (Abruf: Stand/Datum ergänzen)
  6. [6]Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

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