Riester-Wechsel

Riester beitragsfrei stellen: Was das bedeutet

Die Beitragsfreistellung ist eine Alternative zur Kündigung. Das angesparte Kapital bleibt erhalten, aber neue Zulagen werden nicht mehr gewährt. Wir erklären Konsequenzen und Alternativen.

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Lesezeit: 8 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Riester-Beiträge pausieren möchte, ohne den Vertrag zu kündigen, kann ihn beitragsfrei stellen. Das Kapital bleibt erhalten, aber ohne neue Eigenbeiträge entfällt der Anspruch auf staatliche Zulagen.

Einleitung

Bei einer Beitragsfreistellung zahlen Sie vorübergehend keine Beiträge mehr in Ihren Riester-Vertrag ein, lassen den Vertrag aber bestehen. Das kann in finanziell engen Phasen sinnvoll sein, weil damit das bisher angesparte Guthaben und bereits erhaltene Zulagen im Vertrag bleiben. In diesem Artikel erfahren Sie in kurzer Form, welche direkten Folgen eine Beitragsfreistellung für Zulagen, Steuer und laufende Kosten hat und welche praktischen Alternativen es gibt.

Inhaltsverzeichnis

  • Was bedeutet Beitragsfreistellung bei Riester?
  • Auswirkungen auf Zulagen und Steuer
  • Wann kann eine Beitragsfreistellung sinnvoll sein?
  • Vorteile der Beitragsfreistellung
  • Nachteile der Beitragsfreistellung
  • Laufende Kosten während der Beitragsfreistellung
  • Alternativen zur Beitragsfreistellung
  • Reaktivierung des Vertrags
  • Praxisbeispiel — konkretes Rechenbeispiel/Fallstudie
  • Praxistipp
  • Weiterführende Begriffe
  • Weiterführende Artikel
  • Quellen

Was bedeutet Beitragsfreistellung bei Riester?

Bei einer Beitragsfreistellung wird der Riester-Vertrag nicht gekündigt, sondern auf eine beitragsfreie Phase umgestellt. Das bedeutet: Sie zahlen keine weiteren Beiträge ein, der Vertrag bleibt jedoch bestehen, und das bisher angesparte Kapital inklusive erhaltener Zulagen verbleibt im Vertrag. Eine schädliche Verwendung tritt dabei nicht ein – die erhaltenen Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden.

(Originaltext erhalten)

Auswirkungen auf Zulagen und Steuer

Wenn keine Eigenbeiträge eingezahlt werden, entfällt auch der Anspruch auf staatliche Grundzulage und Kinderzulage für dieses Jahr. Voraussetzung für die volle Zulage ist nämlich, dass mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (minus Zulagen) als Eigenbeitrag geleistet werden.

Ausnahme: Der Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich ermöglicht eine anteilige Zulage. Wer mindestens 60 Euro einzahlt, behält den Grundzulagenanspruch – allerdings nur anteilig, wenn der Mindestbetrag nicht erfüllt wird.

Steuerlich gilt: Ohne Beiträge gibt es keinen Sonderausgabenabzug in diesem Jahr. Das verringert die Steuererstattung, ist aber kein steuerlicher Schaden. In Jahren mit Beitragsfreistellung entfallen die Beiträge als Sonderausgaben; das kann die persönliche Steuerlast erhöhen, weil der direkte Sonderausgabenabzug wegfällt.

(Originaltext erhalten)

Wann kann eine Beitragsfreistellung sinnvoll sein?

Die Beitragsfreistellung ist eine Option für Lebensphasen, in denen finanzielle Mittel knapp sind:

  • Elternzeit oder Babypause mit reduziertem Einkommen
  • Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
  • Selbstständigkeit mit schwankendem Einkommen
  • Überbrückung bis zu einem geplanten Versicherungswechsel

In diesen Phasen kann es sinnvoll sein, den Vertrag zu erhalten, anstatt ihn zu kündigen (und damit möglicherweise eine schädliche Verwendung auszulösen).

(Originaltext erhalten)

Ergänzung: Bei der Entscheidung sollten Sie prüfen, ob Sie wenigstens den Sockelbeitrag zahlen können, um eine Teilzulage zu sichern. Außerdem lohnt ein Blick auf laufende Gebühren: Bei sehr kleinen Vertragswerten können Gebühren die Verzinsung übersteigen und die Ersparnisse reduzieren.

Vorteile der Beitragsfreistellung

  • Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wächst (je nach Anlage und Marktentwicklung) weiter.
  • Keine schädliche Verwendung, keine Rückforderung von Zulagen.
  • Der Vertrag kann jederzeit wieder aktiviert werden.
  • Keine Neuabschlusskosten bei Reaktivierung.

(Originaltext erhalten)

Ergänzung: Weitere Vorteile in der Praxis sind, dass bestehende Vertragskonditionen erhalten bleiben (beispielsweise garantierte Rentenfaktoren bei klassischen Rentenversicherungen) und dass bei Policen mit Überschussbeteiligung mögliche laufende Überschussanteile weiterhin in den Vertrag einfließen können. Ob und wie viel weiterfließt, hängt vom Produkt ab und sollte im Produktinformationsblatt geprüft werden.

Nachteile der Beitragsfreistellung

  • Kein Zulagenanspruch für die beitragsfreie Phase.
  • Kein Sonderausgabenabzug für diesen Zeitraum.
  • Je nach Vertrag können Verwaltungskosten weiter anfallen, auch wenn keine Beiträge eingezahlt werden.
  • Das Kapital wächst nicht durch Eigenbeiträge.

(Originaltext erhalten)

Ergänzung: Langfristig kann eine längere Beitragsfreistellung die spätere Rente reduzieren, da fehlende Einzahlungen entgangene Zulagen und mögliche Renditechancen bedeuten. Bei längeren Pausen kann sich dadurch die zu erwartende Monatsrente im Alter merklich verringern. Die genaue Wirkung hängt von Vertragsgestaltung, Anlageform (z. B. klassische Rentenversicherung versus Fondssparplan) und der Marktentwicklung ab.

Laufende Kosten während der Beitragsfreistellung

Ein wichtiger Aspekt: Viele Riester-Rentenversicherungen erheben laufende Verwaltungsgebühren, auch wenn keine Beiträge eingezahlt werden. Bei einem kleinen Vertragswert können diese Kosten die Rendite erheblich belasten. Prüfen Sie im Vertrag, ob die Verwaltungsgebühren auch während der Beitragsfreistellung anfallen.

(Originaltext erhalten)

Ergänzung: Fragen, die Sie dem Anbieter stellen sollten:

  • Fallen Abschluss- oder Vertriebskosten auch im beitragsfreien Zustand weiter an?
  • Werden Verwaltungskosten prozentual oder als feste Gebühr berechnet?
  • Gibt es eine Mindestgebühr pro Jahr?
  • Wie wirkt sich die Gebühr auf den verbleibenden Vertragswert in Prozent aus?

Nutzen Sie dafür das Produktinformationsblatt und die jährliche Vertragsmitteilung. Falls die Kosten den Vertragswert über längere Zeit reduzieren, kann eine Alternative sinnvoll sein.

Alternativen zur Beitragsfreistellung

Neben der Beitragsfreistellung gibt es weitere Optionen:

Reduzierung der Beiträge: Statt vollständiger Beitragsfreistellung kann der Sockelbeitrag (60 Euro/Jahr) gezahlt werden, um zumindest eine anteilige Zulage zu sichern.

Übertragung ins AVD: Wer in einer Lebensphase ist, in der ein Neustart sinnvoll erscheint, kann den Vertrag ins neue AVD-System übertragen und dort mit niedrigeren Beiträgen weitersparen.

Kündigung: Nur als letzter Ausweg sinnvoll, da damit eine schädliche Verwendung eintritt und alle erhaltenen Zulagen sowie steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden müssen.

Ergänzung und Verlinkungen: Je nach Alternativoption lohnt sich ein Blick auf weitere Anlageformen wie fondsbasierte Altersvorsorge, ETFs oder ein Standarddepot für die langfristige Vermögensbildung. Für kurzfristige Liquiditätsreserven sind Produkte wie Tagesgeld relevant, während ein Blick auf allgemeine Geldanlage und ETF sinnvoll sein kann, wenn Sie Teile des Kapitals umschichten wollen.

Reaktivierung des Vertrags

Eine beitragsfrei gestellte Riester-Vertrag kann jederzeit reaktiviert werden, indem wieder Eigenbeiträge eingezahlt werden. Ab dem Jahr der Reaktivierung gilt wieder der volle Zulagenanspruch, sofern die Beitragsanforderungen erfüllt werden.

(Originaltext erhalten)

Ergänzung: Praktisch läuft die Reaktivierung in der Regel so ab:

  1. Kontakt zum Anbieter, Formular zur Wiederaufnahme der Beitragszahlung anfordern.
  2. Neue Beitragsvereinbarung unterschreiben oder Einzugsermächtigung erteilen.
  3. Zulagenantrag für das betreffende Jahr stellen oder prüfen, ob der Anbieter das automatisch macht.

Achten Sie bei der Reaktivierung auf mögliche Nachzahlungsfristen für Zulagenansprüche und darauf, ob frühere Beitragsjahre ausgeglichen werden müssen, um den vollen steuerlichen Effekt wiederherzustellen. Die genauen Schritte variieren je Anbieter.

Praxisbeispiel — konkretes Rechenbeispiel/Fallstudie

Hinweis: Die folgenden Zahlen sind ein vereinfachtes, fiktives Rechenbeispiel zur Illustration. Konkrete Vertragswerte und Zulagen hängen vom Einzelfall und vom Anbieter ab.

Ausgangslage (fiktiv):

  • Aktueller Vertragswert: 5.000 Euro
  • Alter der Versicherten: 40 Jahre
  • Monatlicher Beitrag vor Elternzeit: 50 Euro
  • Zeitraum der Beitragsfreistellung: 2 Jahre
  • Angenommene jährliche Netto-Rendite auf das vorhandene Guthaben: 2 % p.a. (fiktiv)
  • Verwaltungsgebühr während Beitragsfreistellung: 30 Euro pro Jahr (fiktiv)

Was passiert in den zwei Jahren:

  • Keine neuen Eigenbeiträge → keine neuen Zulagen in diesen Jahren
  • Bestehendes Guthaben bleibt erhalten und verzinst sich (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühr)

Vereinfachte Rechnung (fiktiv, gerundet):

Jahr 0: Vertragswert 5.000 EUR

Jahr 1: Wachstum 2 % → +100 EUR, Gebühr −30 EUR → Vertragswert ≈ 5.070 EUR

Jahr 2: Wachstum 2 % auf 5.070 EUR → +101,40 EUR, Gebühr −30 EUR → Vertragswert ≈ 5.141 EUR

Ergebnis nach 2 Jahren: Vertragswert leicht gestiegen, aber kein Zulagenzuwachs und keine Beiträge. Bei einer Wiederaufnahme der Beiträge im Jahr 3 kann wieder Zulage beantragt werden (sofern die Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind).

Interpretation:

  • Bei moderater Rendite und vergleichsweise kleinen Gebühren bleibt der Vertrag nominal erhalten, verliert aber potenziell gegenüber einem Szenario mit weiteren Einzahlungen an zukünftiger Rentenleistung.
  • Hätte die Verwaltungsgebühr höher ausgesehen oder die Rendite negativ, könnte der Vertragswert sinken. Deshalb ist die Höhe der Gebühren entscheidend.

(Originaltext erhalten und ergänzt)

Praxistipp

Wenn Sie eine Beitragsfreistellung planen, sollten Sie vorab die Verwaltungskosten während der Pause in Erfahrung bringen und prüfen, ob der Mindestbeitrag (60 Euro) kostengünstiger ist als eine vollständige Pause.

(Originaltext erhalten)

Ergänzende Checkliste vor der Entscheidung:

  • Vertragsmitteilung prüfen: aktueller Vertragswert, Gebühren, Überschussbeteiligung.
  • Anbieter kontaktieren: schriftliche Bestätigung der Bedingungen für Beitragsfreistellung und Reaktivierung anfordern.
  • Zulagenberechnung prüfen: wie wirkt sich die Pause auf Kinder- und Grundzulage aus?
  • Alternativen durchrechnen: Reduzierter Beitrag, Übertragung oder Kündigung.
  • Steuerliche Folgen klären: Wegfall des Sonderausgabenabzugs prüfen.

Nutzen Sie außerdem einen Riester-Rechner, um die Auswirkungen auf die spätere Rentenzahlung grob abzuschätzen: Rechner.

Weiterführende Begriffe

Für ein tieferes Verständnis der Themen in diesem Artikel empfehlen wir folgende Glossareinträge:

  • Altersvorsorge — Überblick über alle Formen der privaten und staatlichen Altersvorsorge
  • Rentenversicherung — Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
  • ETF — Exchange Traded Funds: kostengünstige, börsengehandelte Indexfonds
  • Abgeltungssteuer — Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
  • Sparerpauschbetrag — Jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro (Alleinstehende) auf Kapitalerträge
  • Zinseszins — Wie Erträge auf bereits erzielte Erträge weiterwachsen

(Originaltext erhalten)

Überblick

MerkmalBeschreibung
ZielgruppePrivatanleger
InformationsstandAktuelle gesetzliche Lage
Weitere DetailsSiehe Quellen und verwandte Artikel

Ergänzung: Die Tabelle bietet einen kompakten Vergleich erster Entscheidungsfragen. Für die konkrete Entscheidung empfiehlt sich ein detaillierter Vergleich der Produktunterlagen.

Vergleichstabelle: Beitragsfreistellung vs. Beitrag bezahlen vs. Kündigung

OptionEinfluss auf ZulagenEinfluss auf VertragTypische Kosten/risiken
BeitragsfreistellungKeine neuen ZulagenVertrag bleibt bestehen; vorhandenes Guthaben bleibtLaufende Verwaltungskosten können anfallen; kein Sonderausgabenabzug
Reduzierter Beitrag (z. B. Sockelbeitrag)Teilweise Zulage möglichVertrag bleibt aktiv; Einzahlungen geringerErhalt von Zulagen möglich; geringer Liquiditätsbedarf
KündigungRückzahlung der Zulagen (schädliche Verwendung)Vertrag endet; evtl. RückforderungenSteuer- und Rückzahlungsrisiken; Neuabschlusskosten bei späterem Wiedereinstieg

(Die Angaben sind allgemein und können je nach Vertrag variieren.)

Weiterführende Artikel

Quellen

(Die oben stehenden Quellen sind Hinweise auf offizielle Stellen und Verbraucherinformationen. Für konkrete Gesetzestexte und verbindliche Regelungen prüfen Sie bitte die Originaldokumente der genannten Behörden.)

Häufige Fragen

Quellen und weiterführende Informationen
Wir verlinken bevorzugt Primärquellen (Gesetze, Behörden, Anbieter-Originaldokumente) und kennzeichnen den jeweiligen Datenstand. Inhalte werden redaktionell geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
  1. [1]Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156)
  2. [2]Bundesministerium der Finanzen – Riester-Rente
  3. [3]Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Altersvorsorge
  4. [4]Deutsche Rentenversicherung Bund
  5. [5]Deutsche Rentenversicherung – Informationen zur staatlichen Förderung
  6. [6]Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
  7. [7]Deutsche Bundesbank – Studien und Daten zur privaten Altersvorsorge

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